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LPV Basisrente: LG Düsseldorf spricht nach Widerspruch 43.134,17 € zu

Ein Widerspruch nach fast 18 Jahren Vertragslaufzeit: Für unseren Mandanten hat sich der Weg zum Landgericht Düsseldorf gelohnt. Das Gericht verurteilte die LPV Lebensversicherung AG mit Urteil vom 7. August 2026 (Az. 9a O 256/25), an unseren Mandanten 43.134,17 € nebst Zinsen zu zahlen. Der zuletzt mitgeteilte Rückkaufswert lag bei 37.974,88 €, eingezahlt hatte unser Mandant 32.156,07 €.

Der Fall: fondsgebundene Basisrente aus dem Jahr 2006

Unser Mandant hatte im Dezember 2006 bei der Rechtsvorgängerin der LPV eine fondsgebundene Basisrentenversicherung im sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Im Juli 2024 erklärte er den Widerspruch nach § 5a VVG in der damals geltenden Fassung. Die LPV wies den Widerspruch als verspätet zurück und lehnte eine Rückabwicklung ab.

Eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, lässt sich nicht wie eine klassische Lebensversicherung kündigen und auszahlen. Eine Kündigung führt lediglich dazu, dass der Vertrag beitragsfrei weiterläuft. An das angesparte Kapital kommen Versicherte in der Regel nur, wenn sie den Vertrag wirksam widerrufen oder ihm widersprechen und er rückabgewickelt wird.

Warum der Widerspruch noch möglich war

Das Landgericht Düsseldorf stellte fest, dass unser Mandant nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war. Die Belehrung im Versicherungsschein enthielt keinen Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform erklärt werden muss. Der bloße Hinweis auf eine Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen reichte nach Auffassung des Gerichts nicht aus, zumal diese Regelung dort nicht drucktechnisch hervorgehoben war. Die Widerspruchsfrist hatte deshalb nie zu laufen begonnen.

Auch den Einwand der Verwirkung ließ das Gericht nicht gelten. Weder der lange Zeitablauf noch die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile oder die Zahlung dynamisch steigender Beiträge seien besonders gravierende Umstände, die einen Widerspruch treuwidrig erscheinen ließen.

Das Ergebnis für unseren Mandanten

  • Zahlung von 43.134,17 € aus eingezahlten Beiträgen und gezogenen Nutzungen
  • Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. September 2024, nach unserer Berechnung rund 5.990 €
  • Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.751,80 €
  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt die LPV

Damit erhält unser Mandant deutlich mehr als den Rückkaufswert von 37.974,88 €. Das Verfahren dauerte rund zwei Jahre.

Fazit

Ältere Basisrentenverträge aus der Zeit vor 2008 enthalten häufig Belehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Ob das auch bei Ihrem Vertrag der Fall ist, hängt vom genauen Wortlaut der Belehrung ab. Unsere Kanzlei prüft Ihre Unterlagen im Rahmen unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht. Hintergründe zur Rechtslage finden Sie auch in unserem Beitrag zum ewigen Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen.

Sie haben eine Basisrente abgeschlossen und möchten wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist? Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen und schätzen Ihre Chancen ein. Nehmen Sie über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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