KAPITALANLAGERECHT

Im Kapitalanlagerecht verfügen wir über eine äußerst umfassende und langjährige Erfahrung in der rechtlichen Bewertung einer breiten Palette von Finanzprodukten und Beratungsdienstleistungen.

Soweit wir für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, grenzen wir uns bewusst von Rechtsdienstleistern ab, die ihre Dienstleistung zwar auffällig offensiv bewerben, deren Qualität in der Rechtsvertretung und im wirtschaftlichen Ergebnis aber oft hinter den Erwartungen zurückbleibt. Wir beobachten, dass die Interessen des einzelnen Mandanten dann oft im Rahmen einer industriellen Mandatsbearbeitung untergehen.

Wir sind davon überzeugt, dass das wirtschaftliche Ziel des individuellen Mandanten stets im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen muss. Nur unter dieser Zielsetzung kommt die Bündelung von Anlegerinteressen in Betracht. Dies gilt insbesondere zur Kostenersparnis. Unter diesem Gesichtspunkt berichten wir über unsere spezifischen Kenntnisse, die wir uns über einzelne Anlageprodukte erarbeitet haben. Hierzu werden wir auch von der Fachpresse befragt und zitiert.

Neben dem Weg einer Klagebündelung nutzen wir daher das gesamte prozessuale Instrumentarium einer effizienten Rechtsverwirklichung. Insbesondere betreiben wir aktiv Kapitalanleger-Musterverfahren und nehmen die Interessen von Anleihegläubigern als gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz wahr.