VERSICHERUNGSRECHT

In diesem Bereich sind wir im allgemeinen Versicherungsrecht, insbesondere in der Personenversicherung, für unsere Mandanten aktiv. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung zur Optimierung von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Dabei behalten wir die Kosteninteressen unserer Mandanten im Auge, um wirtschaftlich vernünftige Lösungen zeitnah zu erreichen.

Weiterhin werden wir mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus und gegenüber D&O-Versicherungen wegen Managementfehlern betraut. Oft liegen hier Konstellationen zugrunde in denen wir auch unsere Kompetenzen im Gesellschafts- und/oder Insolvenzrecht entfalten können. In dem komplexen Beziehungsgeflecht zwischen Geschädigten, Insolvenzverwalter und Versicherungsgesellschaft wissen wir die Interessen unserer Mandanten souverän zu behaupten.