Startseite Urteil Erfolgreicher Widerruf – Zurich erstattet 3.000 € an unseren Mandanten

Erfolgreicher Widerruf – Zurich erstattet 3.000 € an unseren Mandanten

Unsere Kanzlei unterstützt Verbraucher regelmäßig dabei, ungünstige Rentenverträge rückabzuwickeln und wirtschaftliche Vorteile zurückzugewinnen. Auch dieser Fall zeigt, wie effektiv ein außergerichtlicher Widerruf einer BasisRente sein kann.

Im November 2013 schloss unser Mandant bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine BasisRente des Tarifs db BasisRente Premium ab. Eine reguläre Kündigung hätte nur zur beitragsfreien Fortführung geführt – eine Auszahlung wäre damit ausgeschlossen gewesen.

Durch unsere außergerichtliche Tätigkeit konnte die Zurich überzeugt werden, die Rückabwicklung anzuerkennen. Statt des ausgewiesenen Rückkaufswertes von 2.773,21 € erhielt unser Mandant eine Zahlung in Höhe von 3.000,00 €, einschließlich der angerechneten Abschlusskosten.

Damit erzielte unser Mandант einen klaren wirtschaftlichen Vorteil – und das innerhalb von nur zwei Monaten, ohne gerichtliches Verfahren.

Fazit:

Basisrenten lassen sich in der Regel nicht einfach kündigen. Der Widerruf ist daher oft der einzige Weg, eine Auszahlung zu erreichen. Dieser Fall bestätigt erneut, dass eine juristische Prüfung schnell und unkompliziert zu einem besseren finanziellen Ergebnis führen kann.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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