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R+V BasisRente widerrufen: LG Köln verurteilt zur Zahlung von 26.483,84 €

Das Landgericht Köln hat die R+V Lebensversicherung AG nach dem Widerruf einer fondsgebundenen BasisRente verurteilt, an unsere Mandantin 26.483,84 € nebst Zinsen seit März 2022 zu zahlen (Az. 12 O 354/25). Eingezahlt hatte unsere Mandantin rund 17.000 €. Zusätzlich muss die R+V die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Fall: BasisRente aus dem Jahr 2008

Unsere Mandantin beantragte im Juli 2008 eine fondsgebundene Basisrentenversicherung, der Versicherungsschutz begann am 1. September 2008. Im Laufe der Jahre setzte sie den Monatsbeitrag herab, später geriet sie in Zahlungsrückstand. Nach einem Mahnverfahren wurde der Vertrag 2018 beitragsfrei gestellt. Im Februar 2022 erklärte unsere Mandantin den Widerruf. Die R+V lehnte die Rückabwicklung ab.

Eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, lässt sich nicht wie eine klassische Lebensversicherung kündigen und auszahlen. Eine Kündigung führt lediglich dazu, dass der Vertrag beitragsfrei weiterläuft. An das angesparte Kapital kommen Versicherte in der Regel nur, wenn sie den Vertrag wirksam widerrufen oder ihm widersprechen und er rückabgewickelt wird.

Der entscheidende Belehrungsfehler

Nach Auffassung des Landgerichts Köln wurde unsere Mandantin nicht ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt. Weil der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist begann, hätte die Belehrung auch darauf hinweisen müssen, dass gezogene Nutzungen herauszugeben sind. Das Gericht stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. Oktober 2023, Az. IV ZR 40/22). Dieser Hinweis fehlte. Es handelt sich nicht um einen geringfügigen Fehler, weil er die finanziellen Folgen des Widerrufs betrifft.

Kein Rechtsmissbrauch trotz Beitragsfreistellung

Die R+V berief sich darauf, der Widerruf sei treuwidrig. Das Gericht sah das anders: Die Herabsetzung des Beitrags, die steuerliche Förderung und auch die Beitragsfreistellung nach dem Mahnverfahren gehören zur gewöhnlichen Vertragsdurchführung. Besonders gravierende Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen der R+V begründet hätten, lagen nicht vor.

Das Ergebnis für unsere Mandantin

  • Zahlung von 26.483,84 € aus Beiträgen und Nutzungen
  • Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2022, nach unserer Berechnung rund 8.125 €
  • Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten von 1.295,43 €
  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt die R+V

Fazit

Auch ein beitragsfrei gestellter Vertrag kann noch widerrufen werden, wenn die Belehrung fehlerhaft war. Die lange Dauer der Auseinandersetzung hat sich für unsere Mandantin zusätzlich durch die Verzugszinsen ausgezahlt. Mehr zu unserer Arbeit finden Sie im Bereich Versicherungsrecht.

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Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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