Startseite Urteil AVIVA erstattet 21.600 € – erfolgreicher Widerruf nach 18 Jahren Vertragslaufzeit

AVIVA erstattet 21.600 € – erfolgreicher Widerruf nach 18 Jahren Vertragslaufzeit

Unsere Kanzlei unterstützt Versicherte seit Jahren dabei, wirtschaftliche Nachteile aus langlaufenden Vorsorgeverträgen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt besonders deutlich, welches Potenzial ein Widerruf auch bei sehr alten Basisrenten bietet.

Im Dezember 2007 schloss unser Mandant bei AVIVA Life & Pensions eine BasisRente des Tarifs Friends Planbasic ab. Trotz einer Vertragslaufzeit von 18 Jahren lag der Rückkaufswert lediglich bei 20.598,63 €, also immer noch unter den eingezahlten Beiträgen von 21.600,00 €.

Durch unsere außergerichtliche Tätigkeit konnte die vollständige Erstattung der gezahlten Beiträge erreicht werden. AVIVA zahlte 21.600,00 € aus – und glich damit den wirtschaftlichen Nachteil vollständig aus.

Das Verfahren dauerte vier Monate und kam ohne gerichtliche Schritte aus.

Fazit:

Gerade ältere Basisrenten sind häufig mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, die erst bei einer genauen Prüfung sichtbar werden. Eine reguläre Kündigung führt nicht zur Auszahlung – ein Widerruf hingegen kann zu einer vollständigen Erstattung führen, wie dieser Fall eindrucksvoll zeigt.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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