Startseite Urteil Erfolgreiche Rückabwicklung – AVIVA erstattet 14.668,50 € an unseren Mandanten

Erfolgreiche Rückabwicklung – AVIVA erstattet 14.668,50 € an unseren Mandanten

Unsere Kanzlei unterstützt Verbraucher seit Jahren dabei, wirtschaftliche Nachteile aus langfristigen Vorsorge- und Rentenverträgen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt, wie wirkungsvoll eine außergerichtliche Intervention sein kann.

Im Juni 2008 schloss unser Mandант bei AVIVA Life & Pensions einen Vertrag des Tarifs Friends Planprivate ab. Trotz eingezahlter 14.668,50 € lag der Rückkaufswert nur bei 10.595,35 €, was zu erheblichen Verlusten geführt hätte.

Durch unsere Tätigkeit und die Einschaltung des Versicherungsombudsmanns konnte für unseren Mandanten jedoch die vollständige Erstattung der eingezahlten Beiträge durchgesetzt werden. Insgesamt erhielt er 14.668,50 € zurück – und sicherte sich damit einen wirtschaftlichen Vorteil von 4.073,15 € gegenüber dem ausgewiesenen Rückkaufswert.

Das Verfahren dauerte sieben Monate und konnte ohne gerichtliche Auseinandersetzung erfolgreich abgeschlossen werden.

Fazit:

Wenn Rückkaufswerte deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen, lohnt sich eine Prüfung besonders. Dieser Fall zeigt, dass selbst bei älteren Verträgen erhebliche wirtschaftliche Verbesserungen möglich sind – insbesondere durch Ombudsmann-Verfahren und eine genaue juristische Analyse.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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