Rürup-Rente bringt weniger als versprochen?
Wir wickeln sie rück.

Viele Basisrentenversicherungen wurden mit unrealistischen Renditeprognosen und unzureichender Widerrufsbelehrung verkauft. Das gibt Ihnen das Recht, den Vertrag auch heute noch zu widerrufen – und alle eingezahlten Beiträge zurückzufordern.

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Angaben zur Versicherung:

Diese Probleme zeigen sich in der Praxis

Seit ihrer Einführung 2005 wurden Rürup-Verträge häufig als attraktive Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler vermarktet – die Realität sieht für viele Versicherungsnehmer jedoch deutlich anders aus.

Häufigster Fall

Unrealistische Renditeprognosen

Bei Vertragsabschluss wurden Hochrechnungen präsentiert, die auf Annahmen basieren, die sich in der Realität nicht bewahrheitet haben. Die tatsächliche Ablaufleistung liegt weit unter den Versprechen.

Hohe Kostenbelastung

Viele Verträge weisen Kostenquoten von über 10 % auf. Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und laufende Kosten fressen einen Großteil der eingezahlten Beiträge auf.

Geringer Rentenfaktor

Ein niedriger garantierter Rentenfaktor bedeutet: Sie müssten ein sehr hohes Alter erreichen, um das eingezahlte Kapital als Rente zurückzuerhalten. Viele Versicherungsnehmer machen real ein Verlustgeschäft.

Keine Auszahlung bei Kündigung

Wer kündigt, erhält keinen Rückkaufswert, sondern nur eine prämienfreie Versicherung. Das Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt – und die Kostenbelastung läuft weiter.

Mangelhafte Widerrufsbelehrung

Viele Versicherer haben die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung unvollständig oder fehlerhaft erteilt. Das hat rechtliche Konsequenzen: In diesen Fällen läuft die Widerrufsfrist bis heute nicht ab.

Fehlende Verbraucherinformationen

Das VVG schreibt dem Versicherer umfassende Informationspflichten vor. Wurden diese bei Vertragsabschluss verletzt, kann der Vertrag rückabgewickelt werden – unabhängig vom Abschlussjahr.

Was das Gesetz für Sie bedeutet

Das Versicherungsvertragsrecht gibt Ihnen starke Rechte gegenüber Ihrem Versicherer – auch wenn der Vertrag bereits viele Jahre läuft.

§ 8 VVG

Dauerhaftes Widerrufsrecht bei Belehrungsfehlern

Versicherungsnehmer können ihren Vertrag grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Hat der Versicherer jedoch nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt oder nicht alle Verbraucherinformationen erteilt, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. Ein Widerruf ist dann auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich.

§ 7 VVG

Umfassende Informationspflichten des Versicherers

Vor Vertragsabschluss muss der Versicherer umfangreiche Informationen erteilen – insbesondere zum Rentenfaktor, zu Kosten und zur Renditeentwicklung. Wurden diese Pflichten verletzt, stärkt das Ihre Rechtsposition erheblich und kann die Grundlage für eine vollständige Rückabwicklung bilden.

Rechtsfolge

Rückabwicklung statt Kündigung

Der Widerruf führt nicht zur einfachen Kündigung mit Verlust des Rückkaufswertes, sondern zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrages. Das bedeutet: Der Versicherer muss die eingezahlten Beiträge zuzüglich einer marktüblichen Nutzungsentschädigung erstatten.

Unsere Erfahrung

Versicherer bestreiten Fehler – wir widerlegen sie

In der Praxis bestreiten Versicherer Belehrungsfehler und lehnen Widerrufe zunächst ab. Wir analysieren Ihren Vertrag auf formale Fehler und setzen Ihren Widerrufsanspruch konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser

Auch wenn der Widerruf bei fehlerhafter Belehrung theoretisch unbefristet möglich ist, gilt: Verjährungsfristen und Beweissicherung sprechen für rasches Handeln. Dokumente gehen verloren, Aussagen werden schwächer. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen – kostenlos und unverbindlich. Melden Sie sich noch heute.

In 3 Schritten zur Rückabwicklung

1

Kostenfreie Vertragsprüfung

Sie schicken uns Ihre Versicherungspolice und die Widerrufsbelehrung. Wir analysieren kostenlos und unverbindlich, ob ein Widerruf noch möglich ist und wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind.

2

Widerruf & Aufforderungsschreiben

Wir erklären den Widerruf gegenüber dem Versicherer und fordern die Rückabwicklung förmlich an. Viele Versicherer reagieren bereits auf das erste anwaltliche Schreiben.

3

Klage, wenn nötig

Erkennt der Versicherer den Widerruf nicht an, gehen wir konsequent den Klageweg. Sie werden jederzeit über den Stand Ihres Verfahrens informiert – bis zur vollständigen Auszahlung.

Rürup-Rente enttäuscht Sie?

Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos – und klären, ob ein Widerruf für Sie möglich ist. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Das sollten Sie wissen

Ja – in vielen Fällen. Hat der Versicherer Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht nach § 8 VVG belehrt oder nicht alle vorgeschriebenen Verbraucherinformationen erteilt, beginnt die 30-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Ein Widerruf ist dann auch dann noch möglich, wenn der Vertrag bereits 10, 15 oder 20 Jahre läuft. Ob das bei Ihrem Vertrag der Fall ist, prüfen wir kostenlos.

Eine Kündigung führt bei der Rürup-Rente nicht zur Auszahlung – der Vertrag wird nur in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt, das Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt, und die Verwaltungskosten laufen weiter. Die Rückabwicklung über den Widerruf ist dagegen deutlich vorteilhafter: Der Versicherer muss die eingezahlten Beiträge inklusive einer Nutzungsentschädigung vollständig zurückerstatten.

Für die erste Einschätzung reicht uns die Versicherungspolice. Für eine vollständige Prüfung benötigen wir außerdem den Versicherungsschein, die Widerrufsbelehrung (sofern vorhanden), das Produktinformationsblatt und die Verbraucherinformationen, die Ihnen vor Vertragsabschluss ausgehändigt wurden. Falls Sie einzelne Dokumente nicht mehr haben, helfen wir Ihnen dabei, diese beim Versicherer anzufordern.

Die erste Einschätzung Ihres Vertrags ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle weiteren Kosten – wir klären das vorab für Sie. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen alle Kosten transparent vor Mandatsbeginn.

Nein. Wir beraten bundesweit und führen alle Abstimmungen digital oder telefonisch durch. Vertragsunterlagen können eingescannt oder fotografiert übermittelt werden. Sie müssen die Kanzlei in Köln nicht persönlich aufsuchen.

Das hängt davon ab, ob der Versicherer außergerichtlich reagiert oder es zum Prozess kommt. Bei klarer Rechtslage reagieren viele Versicherer auf das erste anwaltliche Schreiben und einigen sich. Bei streitigen Fällen dauert ein Gerichtsverfahren länger – wir gehen diesen Weg jedoch konsequent mit Ihnen.