Rückabwicklung von Basis-Rentenversicherungen (“Rürup-Rente”)

Im Jahr 2005 wurde die Basis-Rentenversicherung – auch „Rürup-Rente“ genannt – eingeführt. Sie dient der privaten Altersvorsorge, wird seither von den meisten Lebens- und Rentenversicherern als Tarif angeboten und zahlreich an Versicherungsnehmer verkauft. Hier schlummern die meist unrentablen Verträge in Schubladen und werden über Jahre hinweg bedient, ohne sich mit dem Vertrag kritisch auseinanderzusetzen.

Beworben wurde die Basis-Rente mit ihrer steuerlichen Begünstigung in der Ansparphase. In der Rentenphase gilt dies jedoch bereits nicht mehr. Darüber hinaus bleibt der steuerliche Vorteil häufig hinter den Prognosen bei Abschluss des Vertrages zurück.

Die meisten Basis-Rentenversicherungen sind aus folgenden Gründen nachteilig:

  • Aufgrund des geringen Rentenfaktors muss man sehr alt werden, um von einer eventuellen, positiven Rendite zu profitieren
  • Die Verträge sind mit sehr hohen Kosten belastet. Häufig errechnen wir Kostenbelastungen von über 10%, was bei einer langfristigen Kapitalanlage sehr nachteilig ist
  • Die ursprünglich prognostizierte Rendite kann meist nicht erreicht werden, sodass der Vertragswert oft sogar noch hinter den eingezahlten Beiträgen zurückbleibt
  • Das Kapital ist nicht vererbbar, beleihbar, übertragbar und nicht auszahlbar
  • Ohne Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes verfällt das Kapital im Todesfall
  • Bei Erreichen der Altersgrenze ist keine einmalige Auszahlung möglich, sondern nur eine monatliche Verrentung des angesparten Kapitals, das zusätzlich noch versteuert werden muss

Kündigung führt nur zur Beitragsfreistellung

Nachdem man diese Nachteile erkannt hat, ist häufig die erste Reaktion, den Vertrag zu kündigen.

Eine Kündigung des Vertrages zieht jedoch keine Auszahlung des Rückkaufswertes nach sich, sondern führt lediglich zu einer Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung. Sodann muss trotzdem bis zum Renteneintritt gewartet werden bis man das vorhandene Kapital als Rentenleistung ausgezahlt bekommt. Bis dahin fallen jedoch weiterhin Kosten auf Seiten des Versicherers an, die das gebildete Kapital des Vertrags belasten und verringern.

Wer kann sein Kapital dennoch auszahlen lassen?

Dennoch gibt es eine Möglichkeit der Auszahlung. Sollte die Versicherung Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben und/oder nicht sämtliche Verbraucherinformationen erteilt haben, können Sie den Vertrag auch heute noch widerrufen. Dies führt zur Rückabwicklung des Vertrages und somit zur Auszahlung.

Achtung: Teilweise hält sich hartnäckig das Gerücht, dass dies nur bei Verträgen, die vor dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden, möglich ist. Dies entspricht jedoch nicht unseren Erfahrungen. Wir konnten bei den meisten Versicherern (Allianz Lebensversicherung, Heidelberger Leben, Canada Life, Aviva, Nürnberger Lebensversicherung, AachenMünchener, Generali, u.v.m.) auch in den nachfolgenden Jahren Fehler in den Belehrungen finden, teilweise sind die Belehrung bis heute fehlerhaft.

Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können.

Die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte, welche die Materie kennen und die aktuellste Rechtsprechung stets im Blick haben, kann hier bares Geld wert sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Müller Seidel Vos haben in den letzten Jahren weit über 3.000 Lebens- und Rentenversicherungsverträge geprüft und hunderte erfolgreich rückabgewickelt.

Welche Unterlagen benötigen wir zur Überprüfung?

Um prüfen zu können, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können, benötigen wir vor allem die Widerrufsbelehrung und die Versicherungspolice. Die Widerrufsbelehrung befindet sich je nach Zeitraum und Versicherer an unterschiedlichen Orten. Sie kann im Antrag, im Policenbegleitschreiben, der Police selbst und/oder den beigefügten Unterlagen (Verbraucherinformationen, Allgemeine Versicherungsbedingungen) enthalten sein.

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