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Wirecard: Teilnahme am KapMuG-Verfahren gegen Wirtschaftprüfer EY

Wirecard: Teilnahme am KapMuG-Verfahren gegen Wirtschaftprüfer EY

Am 18.06.2020 musste die im Deutschen Aktienindex (DAX) gelistete Wirecard AG einräumen, dass Gelder in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf ausgewiesenen Treuhandkonten nicht (mehr) vorhanden sind. Der Aktienkurs brach daraufhin massiv ein. Kurz darauf meldete die Wirecard AG Insolvenz an. Die Aktionäre der Wirecard AG verloren damit ihr gesamtes investiertes Kapital.

Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) sowie gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun, wegen Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal (Az. 101 Kap 1/22) den Musterkläger bestimmt. Mit der Bestellung des Musterklägers ist nun der Startschuss für das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gefallen.

Das oftmals auch als „Sammelklage“ bezeichnete KapMuG-Verfahren erleichtert geschädigten Anlegern, ihre Schadenersatzansprüche gegen EY effizient und kostengünstig durchzusetzen. In dem KapMuG-Verfahren werden jetzt die komplexen Rechtsfragen zu dem äußerst umfangreichen Sachverhalt im Wirecard-Bilanzsskandal gebündelt und durch das Bayerische Oberste Landesgericht geprüft, so dass einzelne Geschädigte jetzt nicht mehr individuell klagen müssen.

Geschädigte Wirecard-Anleger, die bislang noch keine Individualklage gegen EY und/oder Dr. Braun erhoben haben, können ihre Schadenersatzansprüche mit der Eröffnung des Kapitalanleger-Musterverfahrens  anmelden. Anleger ohne eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung sowie Kleinstanleger mit einer geringeren Aktienzahl und damit einem geringen Schaden profitieren von dem Musterverfahren ebenso wie diejenigen, die generell das Kostenrisiko eines individuellen Klageverfahrens scheuen. So kostet die Anmeldung eines Schadens von beispielsweise EUR 30.000,00 den Anleger nur EUR 1.157,46, während sich das Kostenrisiko einer entsprechenden Individualklage auf über EUR 30.000,00 belaufen kann.

Mit der Anmeldung im Kapitalanlage-Musterverfahren sind betroffene Wirecard-Anleger zwar nicht direkt am Musterverfahren beteiligt; sie werden aber über alle wesentlichen Verfahrensschritte informiert und können insbesondere einem möglichen Vergleich mit EY oder Dr. Braun beitreten. Sollte ein Vergleich nicht zustandekommen, das Musterverfahren am Ende aber zu dem Ergebnis gelangen, dass EY und/oder Dr. Braun den geschädigten Anlegern Schadenersatz zu leisten hat, können die angemeldeten Anleger von den Ergebnissen des Musterverfahrens profitieren, da in den dann weiterhin erforderlichen Individualklagen die Haftung dem Grunde nach allgemeingültig feststeht und keine langwierigen Beweisaufnahmen mehr durchgeführt werden müssen. Weiterhin wird durch eine Anmeldung die Verjährung der Schadenersatzansprüche bis zum Abschluss des KapMuG-Verfahrens gehemmt. Ohne eine Anmeldung oder eine individuelle Klageerhebung drohen Ansprüche der geschädigten Anleger im Wirecard-Skandal mit Ablauf des Jahres 2023 zu verjähren.

Die Frist zur Anmeldung beträgt sechs Monate ab Bekanntmachung des Beschluss über die Eröffnung des Kapitalanleger-Musterverfahrens im Klageregister. Die Bekanntmachung erfolgte am 16.03.2023, so dass die Anmeldefrist am 16.09.2023 endet. Die Anspruchsanmeldung muss gesetzlich zwingend über einen Rechtsanwalt erfolgen, schon weil die Verjährungshemmung auf den Umfang der Anmeldung begrenzt ist und Fehler bei der Anmeldung unmittelbar zu einem Rechtsverlust führen können.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehreren Fachanwälten für Bank -und Kapitalmarktrecht verteten und beraten wir bereits über 1.500 Anleger und Investoren der Wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex Wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Gesamtvolumen von knapp 1,0 Milliarde Euro und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. In dem renommierten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien werden MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte in den Ausgaben 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

 

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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