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Widerruf der BasisRente erfolgreich – Alte Leipziger zahlt über 5.900 € an Mandanten zurück

Unsere Kanzlei setzt sich seit Jahren erfolgreich für Verbraucher ein, die in langfristige und oft schwer verständliche Renten- und Lebensversicherungsverträge geraten sind. Dieser Fall zeigt erneut, welche Chancen ein Widerruf bieten kann – selbst bei der eigentlich nicht kündbaren BasisRente.

Im Februar 2010 schloss unser Mandant bei der Alte Leipziger Lebensversicherung eine BasisRente des Tarifs BasiAL ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung des Vertrages geführt – eine Auszahlung wäre nicht möglich gewesen.

Durch unsere rechtliche Begleitung und das letztlich erfolgreiche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt konnte für unseren Mandanten ein vollständiger Anspruch aus Widerruf durchgesetzt werden. Die Alte Leipziger wurde verurteilt, 5.930,00 € an unseren Mandanten zu zahlen – mehr als der ursprünglich ausgewiesene Rückkaufswert von 4.723,62 € bei eingezahlten Beiträgen von 4.700,00 €.

Für unseren Mandanten bedeutete dies nicht nur die Rückgewinnung seiner Beiträge, sondern auch einen deutlichen wirtschaftlichen Mehrwert von 5.930,00 € – bestätigt durch rechtskräftiges Urteil.

Fazit:

Nach dreijährigem Verfahren konnte unser Mandant seinen Anspruch vollständig durchsetzen – dank fehlerhafter Widerrufsbelehrung und der Rechtsprechungsänderung des OLG Frankfurt. Wer eine BasisRente abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag unbedingt prüfen lassen, da eine Auszahlung oft nur durch Widerruf möglich ist.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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