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Steilmann SE insolvent – Hilfe für Anleihegläubiger

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Steilmann SE meldet Insolvenz an

Die Steilmann AG hat am 23. März 2016 angekündigt, einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Betroffen von der Insolvenz sind nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Anleihegläubiger. Gerade für die Anleihegläubiger wird es daher in den nächsten Wochen darauf ankommen, ihre Mitspracherechte als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren professionell deutlich zu machen und durchzusetzen.

Lage der Gesellschaft

Die Insolvenz wurde nach einem verpatzten Börsengang im Herbst 2015 vermutlich durch das warme Winterwetter ausgelöst. Als Plus stehen diesem operativen Defizit aber Unternehmenswerte gegenüber. Hier ist insbesondere die Beteiligung an dem Einzelhändler Adler zu nennen. Da der Insolvenzantrag ausdrücklich auf eine Zahlungsunfähigkeit, nicht aber auf eine Überschuldung gestützt werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass hier die Chancen für eine Sanierungslösung liegen.

Bedeutung für Anleihegläubiger

Die Steilmann SE hat nach unserem Kenntnisstand folgende Anleihe emittiert:

Anleihe 2012/16 (WKN A1PGWZ), fällig am 27.06.2017, mit nominal 6,75 % p.a. verzinst

Anleihe 2014/18 (WKN A12UAE), fällig am 23.09.2018, mit nominal 7,00 % p.a. verzinst

Anleihe 2015/17 (WKN A14J4G), fällig am 09.03.2017, mit nominal 7,00 % p.a. verzinst

Angesichts der aktuellen materiellen Insolvenzlage ist davon auszugehen, dass die Anleihegläubiger zu Sanierungsbeiträgen aufgefordert werden. Diese zu leisten kann sinnvoll sein, wenn ein Sanierungskonzept aufgrund einer eingehenden Prüfung realistische Erfolgsaussichten hat und den Anleihegläubiger einen Mehrwert gegenüber der bloßen Abwicklung bietet. Dabei sind aber nicht nur die Fremdkapitalgeber in den Blick zu nehmen, sondern werden auch und gerade die Gesellschafter / Aktionäre einen erheblichen und überwiegenden Anteil an der Sanierung des Unternehmens leisten müssen.

Angesichts dieser Lage ist es für die Anleihegläubiger von zentraler Bedeutung, sich zu koordinieren und einen gemeinsamen Vertreter zu wählen, der deren Interessen in Sanierungsverhandlungen professionell wahrnimmt.

Die Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte hat sich den Schutz von Gläubigern und Investoren auf die Fahne geschrieben. Aus unserem Team hat sich Rechtsanwalt Daniel Vos auf insolvenz- und sanierungsrechtliche Themen spezialisiert und berät und vertritt laufend von Unternehmenskrisen und Insolvenzen betroffene institutionelle wie auch private Gläubiger. Aufgrund dessen wurde er in der Vergangenheit mehrfach zum gemeinsamen Vertreter von Anleihegläubigern nach dem Schuldverschreibungsgesetz bestellt. Er steht interessierten Anlegern der Anleihen der Steilmann SE unter der Telefonnummer (0221) 277 589-0 gerne zur Verfügung.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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