Startseite Urteil Rückabwicklung erfolgreich – Cosmos zahlt über 45.000 € an unseren Mandanten zurück

Rückabwicklung erfolgreich – Cosmos zahlt über 45.000 € an unseren Mandanten zurück

Unsere Kanzlei unterstützt seit Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher, die in komplizierte, intransparente oder finanziell nachteilige Renten- und Lebensversicherungsverträge geraten sind. Auch dieser Fall zeigt erneut, welche Chancen eine nachträgliche Prüfung bieten kann – selbst bei langfristigen BasisRenten.

Im Dezember 2008 schloss unser Mandant bei der Cosmos Lebensversicherungs-AG eine BasisRente, Tarif RBH.60, ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung des Vertrages geführt – eine Auszahlung wäre damit nicht möglich gewesen.

Durch unsere außergerichtliche Prüfung und unter Einschaltung des Versicherungsombudsmanns konnte die Cosmos überzeugt werden, den ungezillmerten Rückkaufswert vollständig anzuerkennen und insgesamt 45.678,44 € an unseren Mandanten auszuzahlen


Der ursprünglich ausgewiesene Rückkaufswert betrug 42.363,66 €, und die eingezahlten Beiträge summierten sich auf 30.000 €

Damit erzielte unser Mandant nicht nur eine Erstattung seiner Beiträge, sondern auch einen deutlichen wirtschaftlichen Mehrwert – ganz ohne Gerichtsverfahren.

Fazit:

In nur 9 Monaten konnte unser Mandant durch den erfolgreichen Einsatz des Ombudsmanns und eine präzise juristische Argumentation einen vollständigen Rückabwicklungsbetrag realisieren – inklusive Abschlusskosten.
Wer eine BasisRente zwischen 2008 und 2018 abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag unbedingt prüfen lassen.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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