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Phishing, Spoofing und Quishing: Neue Betrugsmaschen im digitalen Alltag

Phishing, Spoofing und Quishing sind Formen des Internetbetrugs, mit denen Täter gezielt versuchen, an sensible Daten zu gelangen oder Schadsoftware auf Endgeräten zu installieren.

Phishing beschreibt den Versuch, über täuschend echte E-Mails oder gefälschte Websites persönliche Informationen wie Passwörter oder Bankdaten abzugreifen. Die Kommunikation wirkt dabei oft offiziell und stammt vermeintlich von vertrauenswürdigen Absendern.

Spoofing bedeutet das Vortäuschen einer falschen Identität, um das Vertrauen der Empfänger zu erschleichen. Das geschieht etwa durch manipulierte Absenderadressen bei E-Mails oder durch sogenannte Call-ID-Spoofing-Anrufe, bei denen Telefonnummern von Banken oder Behörden gefälscht werden.

Quishing ist eine neuere Methode, bei der betrügerische QR-Codes eingesetzt werden. Beim Scannen gelangen Nutzer auf täuschend echte, aber gefälschte Websites – mit dem Ziel, Daten zu stehlen oder Schadsoftware zu verbreiten. Aktuell warnen Behörden unter anderem vor gefälschten Strafzetteln oder QR-Codes auf Parkautomaten.

Schadensersatz bei betrügerischen Transaktionen: Ihre Rechte als Verbraucher

Wenn Sie Opfer einer dieser Betrugsformen geworden sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihre Bank bestehen. Entscheidend ist unter anderem, ob der Zahlungsvorgang tatsächlich von Ihnen autorisiert wurde – und ob Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

So hat das Landgericht Köln am 20.11.2023 entschieden, dass eine Sparkasse ihrem Kunden den durch einen Call-ID-Spoofing-Angriff entstandenen Schaden in Höhe von 9.933,38 Euro erstatten muss. Die Zahlung sei nicht autorisiert gewesen – daher hafte die Bank gemäß § 675u BGB.

In einem weiteren Verfahren urteilte das Landgericht Zweibrücken, dass eine Bank für Phishing-Schäden aufkommen muss, da sie auffällige Transaktionen nicht rechtzeitig hinterfragte und unterband.

Diese Urteile zeigen: Banken haben eine Mitverantwortung für die Sicherheit des Zahlungsverkehrs – und Kunden müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Unsere Empfehlung: So schützen Sie sich vor digitalen Betrugsversuchen

  • Seien Sie besonders wachsam bei unerwarteten E-Mails, SMS oder Anrufen, die zur Preisgabe sensibler Daten auffordern.
  • Prüfen Sie Absenderadressen und Webadressen (URLs) stets sorgfältig.
  • Scannen Sie keine QR-Codes aus zweifelhaften Quellen.
  • Geben Sie keine vertraulichen Daten über unsichere Kommunikationswege preis.

Informieren Sie im Verdachtsfall umgehend Ihre Bank – und holen Sie rechtlichen Rat ein.

Ihr Ansprechpartner bei Müller Seidel Vos

Die Kanzlei Müller Seidel Vos berät Sie umfassend zu Ihren Rechten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn Sie von einem Phishing-, Spoofing- oder Quishing-Angriff betroffen sind, unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einordnung des Falls und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durch – außergerichtlich und gerichtlich.

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Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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