Unsere Kanzlei unterstützt Versicherte regelmäßig dabei, finanzielle Nachteile aus langfristigen Basisrenten aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt besonders eindrucksvoll, dass auch sehr hohe Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können – selbst dann, wenn der Versicherer sich außergerichtlich weigert.
Im Mai 2008 schloss unser Mandant bei der Gothaer Lebensversicherung AG eine BasisRente des Tarifs BasisVorsorge-Fonds ab. Der ausgewiesene Rückkaufswert lag bei 66.041,18 €, was deutlich unter dem wirtschaftlichen Anspruch unseres Mandanten lag.
Da die Gothaer eine außergerichtliche Rückabwicklung ablehnte, wurde Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Nach einem 18-monatigen Verfahren konnte ein Vergleich geschlossen werden, in dem sich die Gothaer verpflichtete, 70.841,18 € zu zahlen – einschließlich des Rückkaufswerts und der erstatteten Abschlusskosten.
Damit erzielte unser Mandant einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil und konnte den langjährigen Vertrag erfolgreich beenden.
Fazit:
Auch langlaufende Basisrenten mit großen Vertragsvolumina können erfolgreich widerrufen oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verglichen werden. Dieser Fall zeigt deutlich, dass sich eine juristische Prüfung lohnt – besonders dann, wenn Versicherer außergerichtlich blockieren.