Startseite Urteil AXA Life Europe zahlt 15.107,91 € – erfolgreicher Widerruf einer BasisRente

AXA Life Europe zahlt 15.107,91 € – erfolgreicher Widerruf einer BasisRente

Unsere Kanzlei setzt sich regelmäßig dafür ein, wirtschaftliche Nachteile aus langfristigen Renten- und Vorsorgeverträgen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt erneut, wie effektiv ein außergerichtlicher Widerruf sein kann.

Im April 2008 schloss unser Mandant bei AXA Life Europe eine BasisRente des Tarifs TwinStar Klassik ab. Der ausgewiesene Rückkaufswert betrug 13.241,03 €, hätte jedoch nicht zur Rückzahlung der vollständig eingezahlten Beiträge geführt.

Durch unsere außergerichtliche Tätigkeit konnte eine Lösung erzielt werden, bei der die AXA 15.107,91 € auszahlte. Damit erhielt unser Mandant mehr als den Rückkaufswert – und in Höhe seiner wirtschaftlichen Forderung.

Das gesamte Verfahren dauerte lediglich drei Monate.

Fazit:

Da sich Basisrenten nicht regulär kündigen lassen, bietet der Widerruf oft die einzige Möglichkeit, finanzielle Nachteile auszugleichen. Dieser Fall zeigt klar, dass Versicherte durch eine fundierte juristische Prüfung erhebliche Vorteile erzielen können.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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