SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – jetzt Ansprüche prüfen
Sie haben Ihre Schulden längst beglichen – und trotzdem steht der SCHUFA-Eintrag noch? Das muss nicht sein. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen: Die fortgesetzte Speicherung erledigter Forderungen ist unzulässig. Neben der Löschung kann sogar ein Anspruch auf Schadensersatz