Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025
Mit Urteil vom 10.12.2025, Aktenzeichen IV ZR 34/25, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klausel in den Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG zur Herabsetzung des Rentenfaktors bei Riester-Verträgen unwirksam ist. Die beanstandete Klausel erlaubte es dem Versicherer, den im Versicherungsschein ausgewiesenen Rentenfaktor und damit die bei Rentenbeginn zu zahlende monatliche Rente nachträglich abzusenken, ohne zugleich eine Verpflichtung zur späteren Wiederanhebung bei verbesserten Rahmenbedingungen vorzusehen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verstößt eine solche Regelung gegen § 308 Nr. 4 BGB in Verbindung mit § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Bereits vorgenommene Herabsetzungen des Rentenfaktors sind daher ebenfalls unwirksam. Auch spätere Zusagen des Versicherers, den Rentenfaktor bei Verbesserung der Umstände wieder anzuheben, ändern an dieser rechtlichen Bewertung nichts, da allein der verbindliche Inhalt der Versicherungsbedingungen maßgeblich ist.
Der Rentenfaktor als zentrales Leistungsversprechen
Der Rentenfaktor bestimmt, in welcher Höhe aus dem angesparten Vertragsguthaben eine lebenslange monatliche Rente gezahlt wird. Er basiert auf Rechnungsgrundlagen wie dem kalkulierten Rechnungszins und der angenommenen Lebenserwartung der Versicherten. Bereits geringe Änderungen dieses Faktors können erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben.
Der Bundesgerichtshof qualifiziert die streitgegenständliche Klausel als ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Versicherers. Eine solche Klausel ist nur dann wirksam, wenn sie für Versicherungsnehmer zumutbar ist und deren Interessen angemessen berücksichtigt. Dies war nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Anpassungsmöglichkeit ausschließlich zu Lasten der Versicherungsnehmer wirkte.
Symmetriegebot und Grenzen zulässiger Rentenanpassungen
Zwar erkennt der Bundesgerichtshof an, dass Versicherer angesichts der langen Laufzeiten von Altersvorsorgeverträgen auf Veränderungen der Kapitalmärkte reagieren müssen. Unzumutbar ist ein Anpassungsrecht jedoch dann, wenn es nur eine Herabsetzung der versprochenen Leistung ermöglicht.
Maßgeblich ist insoweit das sogenannte Symmetriegebot. Dieses verpflichtet den Versicherer, spätere Verbesserungen der maßgeblichen Umstände in vergleichbarer Weise an die Versicherungsnehmer weiterzugeben, wie zuvor Verschlechterungen zu einer Absenkung des Rentenfaktors geführt haben. Weder Überschussbeteiligungen noch freiwillige Erklärungen des Versicherers reichen nach Auffassung des Gerichts aus, um das Fehlen einer solchen Verpflichtung auszugleichen.
Betroffene Verträge und Bedeutung für andere Versicherer
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG. Mit seinem Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof im Wesentlichen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Unmittelbar betroffen sind Riester-Verträge der Allianz Lebensversicherungs-AG, die zwischen 2001 und 2013 abgeschlossen wurden.
Darüber hinaus hat das Urteil Bedeutung für andere Versicherer, sofern diese in ihren Riester-Verträgen oder vergleichbaren Altersvorsorgeprodukten ähnliche Klauseln zur einseitigen Anpassung des Rentenfaktors verwenden. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Rentenkürzungen in der privaten Altersvorsorge einer strengen rechtlichen Kontrolle unterliegen.
Strukturelle Probleme der Riester-Rente und wirtschaftliche Einordnung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewinnt vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung, da viele Riester-Verträge bereits unabhängig von Rentenfaktoranpassungen wirtschaftlich kritisch zu bewerten sind. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, konservative Rechnungsgrundlagen und vergleichsweise niedrige Rentenfaktoren führen in der Praxis häufig dazu, dass Versicherungsnehmer ein sehr hohes Lebensalter erreichen müssen, um zumindest ihre eingezahlten Beiträge wieder zu erhalten.
Eine nachträgliche Absenkung des Rentenfaktors verschärft dieses strukturelle Problem zusätzlich, da sie die ohnehin geringe Rentenleistung weiter reduziert. Diese wirtschaftlichen Risiken beschränken sich nicht auf Riester-Verträge, sondern betreffen in vergleichbarer Weise auch Basisrenten, bei denen Rentenfaktor, Kostenstruktur und steuerliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle für die tatsächliche Rentabilität spielen.
Einordnung im Kontext staatlich geförderter Altersvorsorge
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, dass die staatliche Förderung privater Altersvorsorge nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass Vertragsgestaltung und wirtschaftliche Auswirkungen einer sorgfältigen rechtlichen und tatsächlichen Prüfung bedürfen. Der Rentenfaktor ist dabei ein zentrales Element, das maßgeblich über die tatsächliche Höhe der Altersversorgung entscheidet.
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