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Wirecard-Insolvenz – Frist zur Forderungsanmeldung läuft bis zum 26.10.2020

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Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Geprellte Anleger können ihre Schadenersatzansprüche bis zum 26. Oktober 2020  als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Nach unserer Ansicht ist eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle dringend zu empfehlen, da im Rahmen der Verwertungsbemühungen und der weiteren Maßnahmen des Insolvenzverwalters für die Gläubiger der Wirecard AG eine relevante Insolvenzquote erreicht werden dürfte.

Aktionäre oder Investoren anderer Anlageformen nehmen aber nicht ohne Weiteres als Gläubiger am Insolvenzverfahren teil. Um eine etwaige Befriedigung im Insolvenzverfahren zu erreichen, ist es vielmehr erforderlich, die nach unserer Ansicht bestehenden Schadenersatzansprüche rechtlich zu begründen. Insoweit dürften nach derzeitigem Stand Schadenersatzansprüche aus Delikt (Betrug u.a.) gegenüber der Wirecard AG bestehen. Diese Ansprüche wären als Forderungen im Rang des § 38 InsO und somit nicht nachrangig zu befriedigen. Sollte eine quotale Befriedigung der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG erfolgen, ist eine juristisch fundierte Forderungsanmeldung erforderlich.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der Wirecard AG im Insolvenzverfahren. Gerne unterstützen wir auch Sie und melden ihre Forderungen  zur Insolvenztabelle an. Darüber hinaus können Sie sich kostenfrei und unverbindlich bei uns registrieren, um über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten – wie beispielsweise die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY Deutschland) – informiert zu werden. Für Rückfragen oder eine Besprechung stehen Ihnen MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte gern zur Verfügung.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten und beraten bereits Anleger und Investoren der Wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex Wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Gesamtvolumen von knapp 1,0 Milliarden Euro und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertreten erfolgreich Gläubigerinteressen beispielsweise in den Insolvenzverfahren der P&R Gruppe, ALNO AG, EEV AG, WGF AG. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte wurde im dritten Jahr in Folge vom Referenzwerk JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien als „besonders empfehlenswerte Kanzlei für Kapitalanlegerprozesse (Anleger)“ ausgezeichnet.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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