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Insolvenzverfahren über P&R Gesellschaften eröffnet. Was Anleger jetzt beachten müssen.

Colorful shipping containers stacked against a blue sky, viewed from a diagonal angle.

Das Amtsgericht München hat mit Beschlüssen vom 24. Juli 2018  die Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R Gesellschaften

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Transport-Container GmbH

eröffnet.

Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist es den rund 54.000 geschädigten P&R-Anlegern nunmehr möglich, ihre Forderungen gegen die vorbenannten insolventen P&R-Gesellschaften zur Insolvenztabelle anzumelden. Dafür hat das Amtsgericht München eine Frist bis zum 14. September 2018 gesetzt.

Laut Auskunft der als Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke in einer Pressemitteilung vom Juli 2018 sollen die betroffenen P&R-Anleger separat angeschrieben und ihnen voraussichtlich von August an bereits vorausgefüllte Formulare zur Forderungsanmeldung in den verschiedenen Insolvenzverfahren überlassen werden. Für die Forderungsanmeldung soll es laut den Insolvenzverwaltern genügen, das Formular zu überprüfen, ggf. zu korrigieren und unterzeichnet spätestens bis zum 14. September 2018 zurückzusenden.

Kommt es bei der Forderungsanmeldung zu Fehlern kann ein von den P&R-Insolvenzen betroffener Anleger bei der späteren Verteilung der Insolvenzmasse möglicherweise keine Berücksichtigung finden. Wir halten eine anwaltliche Überprüfung der bereits vom Insolvenzverwalter vorausgefüllten Forderungsanmeldungsformulare daher für ratsam.

Der Insolvenzverwalter vertritt aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme die Auffassung, keiner der P&R-Anleger – auch nicht ein Anleger, der sich explizit ein Eigentumszertifikat hat ausstellen lassen – habe wirksam Eigentum an den von ihm erworbenen Containern erlangt. Wir raten Anlegern, die Eigentumsansprüche geltend machen möchten, dies zunächst sorgfältig rechtlich zu prüfen. Teils marktschreierische Ratschläge von Berufskollegen, Anleger sollten Eigentumsrechte geltend machen, weisen leider nicht auf die ganz erheblichen Risiken hin, die hiermit für den einzelnen Anleger verbunden sind. Wir regen daher denjenigen Anlegern, die ihre Eigentumsrechte gelted machen wollen, nachdrücklich eine individuelle Prüfung im Einzelfall – insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken – an.

Neben dem Termin für die Forderungsanmeldung stehen auch bereits die Termine für die ersten gerichtlichen  Gläubigerversammlungen (sog. Berichtstermine) fest. Diese finden für die folgenden P&R-Gesellschaften an den folgenden Tagen statt:

  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH / 17. Oktober 2018 / 10:00 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr) / Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München;
  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH / 18.10.2018 / 9:00 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr) / Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München;
  • P&R Transport-Container GmbH / 18.10.2018 / 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr) / Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München;
  • P&R Container Leasing GmbH / im Anschluss in den Räumen des Insolvenzgerichts.

Die Gläubigerversammlungen dienen dazu, die betroffenen P&R-Anleger über den aktuellen Stand des Verfahrens, die Hintergründe der Insolvenz, die Krisenursachen, die Verwertungsmöglichkeiten sowie das weitere Vorgehen zu informieren. Da im Rahmen der Versammlungen auch wichtige und komplexe Entscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf das weitere Insolvenzverfahren haben, ist es sinnvoll, an den Terminen teilzunehmen oder sich bei den Gläubigerversammlungen anwaltlich vertreten zu lassen.

Sowohl die Prüfung der Forderungsanmeldung als auch die weitere Vertretung im Insolvenzverfahren inkl. der Vertretung auf den Gläubigerversammlungen bieten wir gegen Zahlung einer geringen Aufwandspauschale in Höhe von EUR 149,00 an. Bei Interesse sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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