Köln, 27. Februar 2018. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ein geeignetes Mittel zur Einhaltung der Luftreinhaltungsziele in den Städten ist. Auch wenn das Urteil selbst Fahrverbote nicht unmittelbar auslöst, wird die verpflichtende Einhaltung der Luftreinhaltungsziele in der Praxis nach Ansicht von Experten effektiv nur über entsprechende Verbote erreichbar sein. Die heutigen Urteile betreffen zunächst nur die Städte Düsseldorf und Stuttgart, haben jedoch Signalwirkung für die noch anhängigen Klagen gegen weitere Städte.

„Die Entscheidung ist konsequent. Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Gesundheit der Allgemeinheit vor Eigentumsinteressen oder wirtschaftlichen Erwägungen Vorrang hat. Europarechtlich gibt es ohnehin keinen Spielraum, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat“, meint der Rechtsanwalt Martin Seidel aus der Kölner Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS.

Die von den Automobilherstellern präferierten Software-Updates haben nachweislich nicht zu der notwendigen Verringerung der Stickoxidbelastung geführt. So begrüßenswert eine kostenlose Nutzung des ÖPNV auch grundsätzlich sein mag, wird dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, da es schlichtweg an Kapazitäten fehlt und auch die Finanzierungsfrage ungeklärt ist. Dementsprechend dürften die Kommunen gezwungen sein, die Grundlagen für die nunmehr als zulässig erachteten Fahrverbote auszuarbeiten. Konsequenz ist nicht nur die Einschränkung der Mobilität der auf Diesel-Fahrzeuge angewiesenen Handwerker, Lieferanten und Berufspendler, sondern auch der weiter fortschreitende Preisverfall von Diesel-Fahrzeugen. „Derartige Fahrverbote wären eine kalte Enteignung von Dieselbesitzern“, so Rechtsanwalt Seidel.

Es wäre auch ein verheerendes Signal an die Bürger, die Kosten der Verfehlungen der Autoindustrie, die in den letzten Jahren Milliardengewinne erwirtschaftet hat, ausschließlich der Allgemeinheit aufzuerlegen. „Es ist nunmehr Aufgabe der Politik, die Hersteller nach dem Verursacherprinzip in die Pflicht zu nehmen und die technisch möglichen Hardware-Nachrüstungen auf deren Kosten durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Seidel. Auch betroffene Fahrzeuginhaber dürfen nicht auf den wirtschaftlichen Wertverlusten ihrer absehbar schlecht zu veräußernden Diesel-PKW sitzenbleiben. Wer allerdings die tatsächlichen Verursacher für die Verluste in Regress nehmen will, muss dringend die laufenden Verjährungsfristen im Auge behalten.

Die Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS empfiehlt betroffenen Dieselfahrzeug-Besitzern, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen und ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Die Kanzlei informiert unter www.diesel-kläger.de umfassend und aktuell über den Dieselskandal und die neuesten Entwicklungen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation eingereicht und ist eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal. Sie ist auch an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. Zudem haben zahlreiche Besitzer von Dieselfahrzeugen MÜLLER SEIDEL VOS mit der Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen beauftragt.