Startseite Urteil Gothaer zahlt 70.841,18 € – erfolgreicher Vergleich vor dem Landgericht Köln

Gothaer zahlt 70.841,18 € – erfolgreicher Vergleich vor dem Landgericht Köln

Unsere Kanzlei unterstützt Versicherte regelmäßig dabei, finanzielle Nachteile aus langfristigen Basisrenten aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt besonders eindrucksvoll, dass auch sehr hohe Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können – selbst dann, wenn der Versicherer sich außergerichtlich weigert.

Im Mai 2008 schloss unser Mandant bei der Gothaer Lebensversicherung AG eine BasisRente des Tarifs BasisVorsorge-Fonds ab. Der ausgewiesene Rückkaufswert lag bei 66.041,18 €, was deutlich unter dem wirtschaftlichen Anspruch unseres Mandanten lag.

Da die Gothaer eine außergerichtliche Rückabwicklung ablehnte, wurde Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Nach einem 18-monatigen Verfahren konnte ein Vergleich geschlossen werden, in dem sich die Gothaer verpflichtete, 70.841,18 € zu zahlen – einschließlich des Rückkaufswerts und der erstatteten Abschlusskosten.

Damit erzielte unser Mandant einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil und konnte den langjährigen Vertrag erfolgreich beenden.

Fazit:

Auch langlaufende Basisrenten mit großen Vertragsvolumina können erfolgreich widerrufen oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verglichen werden. Dieser Fall zeigt deutlich, dass sich eine juristische Prüfung lohnt – besonders dann, wenn Versicherer außergerichtlich blockieren.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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