Widerruf erfolgreich – LPV erstattet 11.672,14 € an unseren Mandanten
Unsere Kanzlei unterstützt Versicherte regelmäßig dabei, finanzielle Nachteile aus Rentenverträgen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt besonders deutlich, wie wirkungsvoll ein Widerruf einer Basisrente sein kann.
Im August 2009 schloss unser Mandant bei der LPV Lebensversicherung AG eine Basisrente des Tarifs PB Förder-Rente II ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung geführt und somit keine Auszahlung ermöglicht.
Durch unsere Tätigkeit und unter Einschaltung des Versicherungsombudsmanns konnte die LPV überzeugt werden, die Rückabwicklung anzuerkennen. Statt des ausgewiesenen Rückkaufswertes von 9.017,12 € und eingezahlter Beiträge von 9.581,66 € erhielt unser Mandant eine Auszahlung in Höhe von 11.672,14 €, einschließlich der erstatteten Abschlusskosten.
Damit erzielte unser Mandant einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil – nach nur fünf Monaten Verfahren und ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Fazit:
Da Basisrenten sich nicht regulär kündigen lassen, bleibt häufig nur der Widerruf als wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Dieser Fall zeigt erneut, dass eine fundierte juristische Prüfung für Versicherte erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann.