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Erfolgreiche Rückabwicklung – Zurich zahlt fast 38.000 € an unseren Mandanten

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten seit Jahren dabei, finanzielle Nachteile aus langfristigen Renten- und Lebensversicherungen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt erneut, wie wirkungsvoll ein außergerichtlicher Widerruf einer Basisrente sein kann.

Im Januar 2009 schloss unser Mandant bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine BasisRente (Tarif db BasisRente) ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung des Vertrages geführt – eine Auszahlung wäre also ausgeschlossen gewesen.

Durch unsere außergerichtliche Tätigkeit konnte die Zurich überzeugt werden, die Rückabwicklung vollständig anzuerkennen. Statt des ausgewiesenen Rückkaufswertes von 32.042,65 € erhielt unser Mandant eine Zahlung in Höhe von 37.949,60 €. Dieser Betrag beinhaltet sowohl den Rückkaufswert als auch die erstatteten Abschlusskosten.

Damit erzielte unser Mandant einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil – und das innerhalb von nur einem Monat, ganz ohne gerichtliches Verfahren.

Fazit:

Die erfolgreiche Rückabwicklung zeigt, dass selbst ältere Basisrenten noch heute erhebliche Auszahlungspotenziale bieten. Da eine klassische Kündigung keine Auszahlung ermöglicht, ist der Widerruf oft der einzige Weg, den Vertrag wirtschaftlich sinnvoll zu beenden. Eine professionelle Vertragsprüfung lohnt sich daher in vielen Fällen.

Über den Autor

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heiko Müller ist Gründungspartner der Kanzlei MÜLLER | SEIDEL | VOS und seit über 20 Jahren auf Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht spezialisiert. Er vertritt Mandanten bundesweit in Verfahren gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und hat zahlreiche richtungsweisende Urteile erstritten.

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