Allianz zahlt über 20.000 € bei fehlerhafter BasisRente – außergerichtlich durchgesetzt

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rückabwicklung fehlerhafter Versicherungsverträge – insbesondere bei Basisrenten (Rürup-Renten). Auch in diesem Fall konnten wir einem Mandanten zu seinem Recht verhelfen.

Unser Mandant hatte im März 2009 bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eine BasisRente im Tarif „StartUp“ abgeschlossen. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung – wie sie bei vielen Policen zwischen 2008 und 2018 vorkam – war der Vertrag auch Jahre später noch widerrufbar. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zu einer beitragsfreien Fortführung geführt, eine Auszahlung wäre nicht möglich gewesen.

Wir machten daher den Widerruf geltend und konnten außergerichtlich durchsetzen, dass die Allianz dem Mandanten den fiktiven ungezillmerten Rückkaufswert in Höhe von 20.025,90 € auszahlt – statt des regulären Rückkaufswerts von nur 15.155,25 €. Ein Mehrwert von fast 5.000 €, der auf überhöhte Abschluss- und Vertriebskosten zurückzuführen war, wurde so kompensiert.

Dank unserer Expertise konnte das Verfahren innerhalb von 7 Monaten erfolgreich abgeschlossen werden – ohne Klage, aber mit vollem Erfolg.