SCHUFA-Eintrag trotz beglichener Schulden?
Wir lassen ihn löschen.

Viele negative SCHUFA-Einträge bleiben gespeichert, obwohl die Forderung längst vollständig bezahlt wurde. Das OLG Köln hat bestätigt: Diese Praxis verstößt gegen die DSGVO. Wir setzen Ihre Rechte durch.

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Unser Erfolg vor dem OLG Köln

Ein konkretes Urteil zeigt: Unrechtmäßige SCHUFA-Einträge lassen sich erfolgreich bekämpfen – auch wenn die SCHUFA dies zunächst ablehnt.

Negativeinträge müssen nach vollständiger Zahlung sofort gelöscht werden

Das Oberlandesgericht Köln gab einem unserer Mandanten recht und stellte fest, dass die bisherige Praxis der SCHUFA, erledigte Einträge pauschal für 18 Monate oder länger zu speichern, unvereinbar mit der DSGVO ist. Maßgeblich sei allein, ob der ursprüngliche Zweck der Datenspeicherung noch fortbestehe – was nach vollständiger Zahlung gerade nicht der Fall ist. Zusätzlich erkannte das Gericht: Die Berechnung und Weitergabe von Score-Werten stellt bereits ein unzulässiges Profiling nach Art. 22 DSGVO dar, wenn keine gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Was das Gericht entschied

Sofortige Löschung nach vollständiger Begleichung der Forderung – keine pauschalen Speicherfristen.

Was das für Sie bedeutet

Sie müssen keine 18 Monate oder drei Jahre warten. Wir können die Löschung bereits jetzt fordern.

Schadensersatz möglich

Für jeden Tag unrechtmäßiger Speicherung nach Tilgung kann Ihnen Schadensersatz zustehen.

Diese Betrugsmethoden deckt die Bankenhaftung ab

Nach § 675u BGB ist Ihre Bank verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten. Gleichgültig, welche Methode Betrüger genutzt haben – wir prüfen Ihren Anspruch.

Häufigster Fall

Kreditablehnungen

Banken lehnen Kredit- und Finanzierungsanträge trotz guter aktueller Bonität ab, weil ein veralteter Eintrag Ihre SCHUFA-Score-Berechnung belastet.

Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche

Vermieter verlangen SCHUFA-Auskünfte. Selbst bezahlte Forderungen führen zu Absagen – obwohl Sie heute zuverlässig zahlen.

Verweigerung von Mobilfunk- und Internetverträgen

Mobilfunkanbieter und Internetprovider führen SCHUFA-Prüfungen durch. Negative Einträge führen zur Ablehnung oder zu ungünstigen Konditionen.

Benachteiligung bei Leasingverträgen

Für Fahrzeugleasing oder andere langfristige Verträge werden regelmäßig SCHUFA-Informationen abgerufen. Einträge führen zu Ablehnung oder höheren Kosten.

Höhere Zinsen bei Krediten

Wird ein Kredit trotz negativem Eintrag genehmigt, erhalten Betroffene oft deutlich schlechtere Konditionen und höhere Zinssätze als bonitätsstarke Kunden.

Automatisierte Score-Berechnung

Die SCHUFA verwendet Einträge zur maschinellen Score-Berechnung. Dieser Wert beeinflusst, ob überhaupt ein Vertrag zustande kommt – und das OLG Köln hat diese Praxis als problematisch eingestuft.

Was das Gesetz für Sie bedeutet

DSGVO und BDSG geben Ihnen starke Rechte gegenüber der SCHUFA – das OLG Köln hat diese im April 2025 ausdrücklich bestätigt.

Art. 17 DSGVO

Recht auf Löschung

Sobald der Zweck der Datenspeicherung entfällt – also nach vollständiger Begleichung der Forderung – besteht ein Anspruch auf unverzügliche Löschung. Pauschale Speicherfristen von 18 Monaten oder drei Jahren sind damit nicht vereinbar.

Art. 22 DSGVO

Verbot des automatisierten Profilings

Die Berechnung und Weitergabe von SCHUFA-Score-Werten stellt laut den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (C-634/21) ein unzulässiges Profiling dar, wenn keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage oder Einwilligung vorliegt.

Art. 82 DSGVO

Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß

Wer durch einen DSGVO-Verstoß einen Schaden erleidet – auch immateriell – hat Anspruch auf Schadensersatz. In unserem OLG-Köln-Fall wurden erhebliche Beträge zugesprochen. Jeder Tag unrechtmäßiger Speicherung begründet diesen Anspruch.

Unsere Erfahrung

SCHUFA bestreitet Fehler – wir widerlegen sie

Die SCHUFA lehnt Löschungsanträge routinemäßig ab und beruft sich auf ihre Speicherrichtlinien. Wir kennen die Gegenargumente und die aktuelle Rechtsprechung – und gehen diesen Weg konsequent für Sie.

Wichtig: Jeder Tag zählt – auch für Schadensersatz

Der Schadensersatzanspruch wächst mit jedem Tag, an dem der Eintrag unrechtmäßig gespeichert bleibt. Gleichzeitig laufen Verjährungsfristen. Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Beweislage und desto höher der durchsetzbare Schadensersatz. Lassen Sie Ihren Fall noch heute kostenlos prüfen.

In 3 Schritten zu Ihrem Geld

1

Kostenfreie Erstberatung

Sie schildern uns Ihren Fall. Wir prüfen kostenlos, ob ein Löschungsanspruch besteht und wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind.

2

SCHUFA-Analyse

Falls nötig, helfen wir bei der Beschaffung Ihrer SCHUFA-Auskunft und analysieren alle Einträge auf Rechtmäßigkeit.

3

Löschungsaufforderung

Wir fordern die SCHUFA förmlich zur Löschung auf und setzen Schadensersatzansprüche geltend – außergerichtlich und mit klarer Fristsetzung.

 

4

Klage, wenn nötig

Verweigert die SCHUFA die Löschung, gehen wir konsequent den Klageweg – basierend auf unserem OLG-Köln-Urteil und bewährter Strategie.

SCHUFA-Eintrag belastet Sie noch immer?

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – und fordern die Löschung, wenn Sie Ihr Recht darauf haben. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Das sollten Sie wissen

Nicht automatisch alle, aber viele. Einträge zu vollständig beglichenen Forderungen, deren Begleichung bestätigt wurde, haben gute Löschungsaussichten – wie unser Erfolgsfall vor dem OLG Köln zeigt. Das Gericht hat klargestellt: Sobald der Zweck der Datenspeicherung entfällt, ist die weitere Speicherung rechtswidrig.

Bei kooperativer SCHUFA: 2–4 Wochen nach anwaltlichem Schreiben. Bei Widerstand und gerichtlicher Durchsetzung: 3–6 Monate. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab – wir geben Ihnen nach der Prüfung Ihres Falls eine realistische Einschätzung.

Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft auf Einträge, bei denen die Forderung vollständig bezahlt wurde, die Begleichung vom Gläubiger bestätigt wurde, keine Teilbeträge mehr offen sind – der Eintrag aber trotzdem weiterhin gespeichert wird. Falls Sie keine aktuelle SCHUFA-Auskunft haben, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.

Ja – für jeden Tag unrechtmäßiger Speicherung nach Tilgung der Schuld kann Ihnen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zustehen. In unserem erfolgreichen Fall vor dem OLG Köln wurden erhebliche Beträge zugesprochen. Dieser Anspruch besteht auch für immaterielle Schäden wie Stress, Kreditablehnungen oder eingeschränkte Lebensqualität.

Nach der Löschung haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung Ihres SCHUFA-Scores ohne die unrechtmäßigen Einträge. Dies kann Ihre Bonität erheblich verbessern und neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen. Wir begleiten diesen Schritt mit Ihnen.

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle weiteren Kosten – wir klären das vorab für Sie. Alle weiteren Kosten erläutern wir Ihnen transparent vor Mandatsbeginn.

Nein. Wir beraten bundesweit und führen alle Abstimmungen digital oder telefonisch durch. Unterlagen können eingescannt oder fotografiert übermittelt werden. Sie müssen die Kanzlei in Köln nicht persönlich aufsuchen.