SCHUFA Eintrag löschen lassen – Rechtsanwalt im Gerichtsbezirk Köln

Eintragungen bei der SCHUFA erfolgen in der Regel auf Grundlage offener oder tituliert eingeforderter Forderungen. Wird eine solche Forderung beglichen, erwarten viele Verbraucher, dass damit auch die Sache erledigt ist.

Tatsächlich aber bleiben die negativen Einträge häufig gespeichert und für Dritte abrufbar – selbst dann, wenn die Forderung längst vollständig bezahlt ist.

Kennen Sie das Problem? Sie haben Ihre Schulden ordnungsgemäß beglichen, doch der negative SCHUFA-Eintrag belastet Sie weiterhin. Die SCHUFA rechtfertigt diese Praxis mit angeblichen „Speicherfristen“ von bis zu drei Jahren – für Betroffene bedeutet das: Trotz ordnungsgemäßer Zahlung bleiben sie gesellschaftlich und wirtschaftlich stigmatisiert.

Konkrete Auswirkungen im Alltag

Diese Praxis hat für Betroffene teils erhebliche Konsequenzen. Kreditinstitute, Vermieter, Mobilfunkanbieter oder Leasinggesellschaften greifen regelmäßig auf SCHUFA-Informationen zurück, um über die Kreditwürdigkeit zu entscheiden.

Die Folgen für Sie:

  • Kreditablehnungen trotz guter aktueller Bonität
  • Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche – Vermieter lehnen ab
  • Verweigerung von Mobilfunk- und Internetverträgen
  • Benachteiligung bei Leasingverträgen für Fahrzeuge
  • Höhere Zinsen bei bewilligten Krediten
  • Beeinträchtigung der Lebensqualität und beruflichen Chancen

Ein einziger überholter Eintrag kann zu spürbaren Einschränkungen im Alltag führen, auch trotz ordnungsgemäßer finanzieller Verhältnisse.

Verschärfung durch automatisierte Score-Berechnung

Die Problematik endet nicht bei der bloßen Speicherung. Die SCHUFA verwendet vorhandene Einträge zur automatisierten Berechnung von Score-Werten – also von Wahrscheinlichkeiten dafür, ob eine Person künftig vertrags- oder zahlungsfähig ist. Diese Werte werden an Banken, Vermieter und andere Vertragspartner übermittelt und beeinflussen dort maßgeblich, ob überhaupt ein Vertrag zustande kommt.

Die Kombination aus rechtswidriger Datenspeicherung und automatisierter Bewertung stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Erfolgreicher Fall vor dem OLG Köln: Ein Beispiel für mögliche Lösungen

Ein konkreter Erfolg zeigt den Weg auf: Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) gab das Oberlandesgericht Köln einem unserer Mandanten recht und stellte fest, dass Negativeinträge gelöscht werden müssen, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde und dies bestätigt ist.

Das Gericht entschied: Die bisher übliche Praxis der SCHUFA, erledigte Einträge pauschal für 18 Monate oder länger zu speichern, sei unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Maßgeblich sei allein, ob der ursprüngliche Zweck der Datenspeicherung noch fortbestehe – was nach Zahlung der Schuld gerade nicht der Fall ist.

Zusätzlich erkannte das Gericht: Laut den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-634/21 stellt bereits die Berechnung und Weitergabe von Score-Werten ein unzulässiges Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO dar, wenn keine gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Dieser Fall zeigt: Es ist möglich, sich erfolgreich gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge zur Wehr zu setzen.

Ihre Möglichkeiten: Was wir für Sie erreichen können

Wenn Sie feststellen, dass bei der SCHUFA ein erledigter Eintrag weiterhin gespeichert ist, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten offen:

Löschung erwirken

Wir fordern die unverzügliche Löschung aller erledigten Einträge, deren Forderungen vollständig beglichen und bestätigt wurden. Der Erfolgsfall vor dem OLG Köln zeigt: Nach vollständiger Zahlung kann der Eintrag gelöscht werden.

Schadensersatz durchsetzen

Für jeden Tag unrechtmäßiger Speicherung nach Tilgung der Schuld kann Ihnen Schadensersatz zustehen. In unserem erfolgreichen Fall wurden erhebliche Beträge zugesprochen – ein Präzedenzfall für ähnliche Situationen.

Neuberechnung des SCHUFA-Scores verlangen

Nach erfolgter Löschung können Sie eine Neuberechnung Ihres SCHUFA-Scores ohne die unrechtmäßigen Einträge fordern. Dies kann Ihre Bonität erheblich verbessern und neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen.

Partner bei MÜLLER SEIDEL VOS

Warum Müller Seidel Vos für Ihr SCHUFA-Problem?

Специализация по праву SCHUFA в судебном округе Кельн

Наш успех в Высшем земельном суде Кельна демонстрирует нашу компетентность в области права SCHUFA. Мы знаем:

  • Стратегии аргументации SCHUFA
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Bewährte Erfolgsstrategien

Unser Vorgehen basiert auf erfolgreichen Fällen wie dem OLG Köln Urteil. Wir wissen, welche Argumente vor Gericht überzeugen und wie SCHUFA-Verfahren erfolgreich geführt werden.

Persönliche Betreuung

Während Sie sich um Ihr Leben kümmern, kümmern wir uns um Ihre SCHUFA-Probleme. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Verfahrensstand.

Mit Resultaten überzeugen

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Mehr Informationen

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Jetzt handeln: Kostenlose Erstberatung für Ihren SCHUFA-Fall

Ein unrechtmäßiger SCHUFA-Eintrag kostet Sie täglich Geld und Lebensqualität. Unser Erfolg vor dem OLG Köln zeigt: Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren!

Kostenlose Erstberatung

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und bewerten Ihre Erfolgschancen basierend auf unseren Erfahrungen.

SCHUFA-Analyse

Falls nötig, helfen wir bei der Beschaffung Ihrer SCHUFA-Auskunft und analysieren alle Einträge professionell.

Rechtliche Strategie

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall, basierend auf bewährten Erfolgsmustern.

Durchsetzung

Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und bei Bedarf gerichtlich durch – fundiert auf unserer Erfahrung aus erfolgreichen Mandaten.

Jetzt SCHUFA-Eintrag prüfen lassen

Die Kanzlei Müller Seidel Vos ist spezialisiert auf SCHUFA-Recht im Gerichtsbezirk Köln. Unser Erfolg vor dem OLG Köln beweist: Unrechtmäßige SCHUFA-Einträge lassen sich erfolgreich bekämpfen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung. Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Löschung besteht und ob Sie Schadensersatz geltend machen können – basierend auf unserer bewährten Erfolgsstrategie.

Häufig gestellte Fragen

Nicht automatisch alle, aber viele. Einträge zu vollständig beglichenen Forderungen, deren Begleichung bestätigt wurde, haben gute Löschungsaussichten – wie unser Erfolgsfall zeigt.

Bei kooperativer SCHUFA: 2-4 Wochen
Bei Widerstand: 3-6 Monate mit gerichtlicher Durchsetzung
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.

Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft auf Einträge, bei denen:

  • Die Forderung vollständig bezahlt wurde
  • Die Begleichung vom Gläubiger bestätigt wurde
  • Keine Teilbeträge mehr offen sind
  • Der Eintrag trotzdem weiterhin gespeichert wird

Nach der Löschung haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung ohne die unrechtmäßigen Einträge.