SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen – jetzt Ansprüche prüfen

Person tearing open a white envelope at a desk, with more envelopes nearby on the desk and a blurred bookshelf in the background.

Sie haben Ihre Schulden längst beglichen – und trotzdem steht der SCHUFA-Eintrag noch? Das muss nicht sein. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen: Die fortgesetzte Speicherung erledigter Forderungen ist unzulässig. Neben der Löschung kann sogar ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. OLG Köln: Speicherung beglichener Schulden verstößt gegen die DSGVO Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) […]