Wirecard: Ansprüche der Aktionäre gegen EY verjähren mit Ablauf des 31.12.2023

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Wirecard-Aktionäre können noch bis zum 31.12.2023 eine Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY einreichen. Die Ansprüche für Anleger im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal gegen EY werden mit Ablauf des 31.12.2023 verjähren. Die Klage ist nunmehr die einzige und letzte Chance, die Ansprüche verjährungshemmend gegen EY geltend zu machen, da die Anmeldung zum Kapitalanleger-Musterverfahren nicht mehr möglich […]