Generali verliert vor Gericht – 11.846,61 € für unsere Mandantin

Unsere Kanzlei setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, Versicherten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn Basisrenten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten oder wirtschaftliche Nachteile verursachen. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch nach vielen Jahren noch erfolgreiche Rückabwicklungen möglich sind – notfalls vor Gericht.

Im Dezember 2008 schloss unsere Mandantin bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG eine BasisRente des Tarifs Rente Pur ab. Der ausgewiesene Rückkaufswert betrug 10.341,66 €, hätte aber die gezahlten Beiträge nicht vollständig ausgeglichen.

Nachdem Generali den außergerichtlichen Widerruf zweimal abgelehnt hatte, wurde Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Das Gericht gab unserer Mandantin vollumfänglich Recht:
Generali wurde verurteilt, 11.846,61 € zu zahlen und darüber hinaus die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.054,10 € zu erstatten.

Das Urteil stellte klar, dass die Widerrufsbelehrung der Generali fehlerhaft war und die Widerrufsfrist deshalb nie zu laufen begonnen hatte. Zudem verwarf das Gericht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs vollständig.

Das Verfahren dauerte insgesamt 18 Monate.

Fazit:

Dieser Fall zeigt klar: Selbst jahrzehntealte Basisrenten können erfolgreich widerrufen werden, wenn die Belehrung nicht dem damaligen Gesetz entsprach. Wo Versicherer außergerichtlich blockieren, schaffen gerichtliche Entscheidungen oft die notwendige Klarheit – mit deutlichen finanziellen Vorteilen für Versicherte.