Erfolg beim Widerruf: Versicherungsnehmer erhält Rückzahlung nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Versicherungsunternehmen – insbesondere bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Rentenversicherungsverträgen. Im Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 8 O 253/23) konnten wir für unseren Mandanten einen wegweisenden Teilerfolg erzielen.

Der Fall betraf einen fondsgebundenen Basisrentenvertrag („Rente Pur“) aus dem Jahr 2008, den unser Mandant im Oktober 2022 widerrufen hatte. Die Beklagte bestritt die Wirksamkeit des Widerrufs mit Verweis auf angebliche Verwirkung und die zwischenzeitliche Durchführung des Vertrages.

Das Gericht stellte jedoch klar: Aufgrund der unstreitig fehlerhaften Widerrufsbelehrung war die gesetzliche Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden. Der im Jahr 2022 erklärte Widerruf war damit wirksam. Die Geltendmachung des Widerrufsrechts sei auch nicht treuwidrig – insbesondere, weil die Beklagte ihre Belehrungspflichten verletzt habe.

In der Folge verurteilte das Gericht die Versicherung zur Rückzahlung von 38.666,40 EUR, bestehend aus geleisteten Beiträgen und Nutzungen. Zudem muss die Beklagte unseren Mandanten in Höhe von 1.751,80 EUR von angefallenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten freistellen. Lediglich ein kleiner Teil der Klage wurde abgewiesen – die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil zeigt erneut: Wer fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann selbst Jahre später noch die Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages verlangen – und sollte sich dabei kompetent vertreten lassen.