BasisRente erfolgreich widerrufen – Zurich zahlt 6.600 € an unseren Mandanten
Unsere Kanzlei unterstützt Versicherte regelmäßig dabei, ihre finanziellen Nachteile aus langfristigen Rentenversicherungen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt, wie schnell und effektiv ein außergerichtlicher Widerruf funktionieren kann.
Im Juni 2013 schloss unser Mandant bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine BasisRente des Tarifs db BasisRente Premium ab. Eine herkömmliche Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung geführt – eine Auszahlung wäre damit ausgeschlossen gewesen.
Durch unsere außergerichtliche Intervention konnte die Zurich dazu bewegt werden, die Rückabwicklung anzuerkennen. Statt des ausgewiesenen Rückkaufswerts von 6.152,38 € erhielt unser Mandant eine Auszahlung von 6.600,00 €, einschließlich der erstatteten Abschlusskosten.
Damit entstand für unseren Mandanten ein wirtschaftlicher Mehrwert – und das innerhalb von nur zwei Monaten, ohne den Weg über ein Gerichtsverfahren.
Fazit:
Gerade bei Basisrenten, die sich nicht regulär kündigen lassen, eröffnet der Widerruf häufig die einzige Möglichkeit, den Vertrag wirtschaftlich sinnvoll zu beenden. Dieser Fall zeigt erneut, dass eine fundierte juristische Prüfung zu einer deutlich besseren Auszahlung führen kann.