BGH bestätigt: Kein „ewiges Widerspruchsrecht“ bei gravierend treuwidrigem Verhalten – Rückabwicklung einer Lebensversicherung abgelehnt
BGH bestätigt: Kein „ewiges Widerspruchsrecht“ bei gravierend treuwidrigem Verhalten – Rückabwicklung einer Lebensversicherung abgelehnt
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Das aktuelle Verfahren vor Weiterlesen […]