Generali erstattet 16.601,08 € – erfolgreicher Widerruf einer BasisRente
Unsere Kanzlei setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, wirtschaftliche Nachteile aus langfristigen Vorsorgeverträgen aufzudecken und rückgängig zu machen. Dieser Fall zeigt erneut, wie effektiv ein Widerruf bei Basisrenten sein kann.
Im Januar 2009 schloss unser Mandant bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG eine BasisRente des Tarifs Rente Pur ab. Der ausgewiesene Rückkaufswert betrug lediglich 15.279,46 €, was zu einem deutlichen Verlust geführt hätte.
Durch unsere Tätigkeit und die Einschaltung des Versicherungsombudsmanns gelang es, eine vollständige Rückabwicklung zu erreichen. Die Generali zahlte 16.601,08 € aus – ein Betrag, der sowohl den Rückkaufswert als auch die erstatteten Abschlusskosten umfasst und damit einen klaren wirtschaftlichen Vorteil für unseren Mandanten bedeutet.
Das Verfahren dauerte insgesamt sieben Monate und konnte ohne gerichtliche Schritte abgeschlossen werden.
Fazit:
Eine reguläre Kündigung führt bei Basisrenten nicht zu einer Auszahlung. Der Widerruf hingegen kann erhebliche finanzielle Vorteile schaffen – selbst bei langlaufenden und vermeintlich stabilen Verträgen. Dieser Fall bestätigt erneut, wie wichtig eine professionelle Vertragsprüfung ist.