OLG Köln: Falscher Schufa-Eintrag kann teure Folgen haben
Ein fehlerhafter oder unrechtmäßiger SCHUFA-Eintrag kann schwerwiegende Konsequenzen haben – von abgelehnten Krediten bis hin zu finanziellen Verlusten.
Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 204/22) in einem aktuellen Urteil vom 25. April 2024 erneut bestätigt.
Ein Inkassounternehmen musste einem Verbraucher insgesamt 8.500 € Schadensersatz zahlen, nachdem es fälschlicherweise eine Zahlungsstörung an die SCHUFA gemeldet hatte.
Die Entscheidung zeigt deutlich:
Wer durch einen falschen SCHUFA-Eintrag geschädigt wird, hat Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO.
Rufschädigung durch unberechtigte SCHUFA-Meldung
Falsche Negativ-Einträge in der SCHUFA-Datenbank können den Ruf eines Verbrauchers erheblich schädigen – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Bonität, finanzielle Möglichkeiten und das Vertrauen von Banken und Vertragspartnern.
Bereits der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt:
Wer infolge einer fehlerhaften Datenverarbeitung einen Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten, eine Rufschädigung oder finanzielle Nachteile erleidet, hat Anspruch auf eine Geldentschädigung.
Die Gerichte haben in der Vergangenheit für solche immateriellen Schäden Beträge zwischen 500 € und 5.000 € zugesprochen – abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung und den konkreten Folgen.
Das OLG Köln ging in dem nun entschiedenen Fall jedoch noch einen Schritt weiter.
Gescheiterte Kreditfinanzierung: 6.500 € materieller Schaden
Im verhandelten Fall vertrat die MÜLLER SEIDEL VOS aus Köln einen Verbraucher, dem durch einen vertauschten SCHUFA-Eintrag ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden war.
Ein Inkassounternehmen hatte irrtümlich gemeldet, der Mandant habe eine offene Forderung – tatsächlich betraf die Meldung jedoch eine völlig andere Person mit ähnlichem Namen.
Die Folgen waren gravierend:
Die geplante Kreditfinanzierung für den Kauf eines Fahrzeugs wurde abgelehnt, weil der SCHUFA-Eintrag ein negatives Zahlungsverhalten suggerierte.
Als der Mandant einige Monate später dennoch ein gleichwertiges Auto erwerben wollte, war der Preis bereits um 6.500 € höher.
Das OLG Köln bestätigte, dass der finanzielle Schaden unmittelbar auf die Falschmeldung zurückzuführen war.
Das Inkassounternehmen musste daher nicht nur die Preisdifferenz erstatten, sondern zusätzlich 2.000 € Schmerzensgeld für den immateriellen Schaden zahlen – insgesamt also 8.500 € Schadensersatz.
Darüber hinaus verurteilte das Gericht das Unternehmen zur Unterlassung weiterer Falschmeldungen und stellte die Pflicht zum Ersatz künftiger Schäden fest.
Rechtlicher Hintergrund: DSGVO schafft klare Ansprüche
Die Entscheidung des OLG Köln stützt sich auf Art. 82 DSGVO, der einen umfassenden Anspruch auf Schadensersatz bei Datenschutzverstößen vorsieht.
Dabei unterscheidet die DSGVO nicht zwischen materiellen und immateriellen Schäden – beide müssen ersetzt werden.
Der 85. Erwägungsgrund der DSGVO nennt ausdrücklich Beispiele, wann ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt:
- Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten
- Einschränkung von Rechten
- Diskriminierung
- Identitätsdiebstahl oder Betrug
- finanzielle Verluste
- Rufschädigung
Ein falscher SCHUFA-Eintrag erfüllt gleich mehrere dieser Kriterien.
Er kann sowohl eine finanzielle Beeinträchtigung (z. B. gescheiterte Kreditvergabe) als auch eine Rufschädigung darstellen – und damit den Schadensersatzanspruch nach der DSGVO begründen.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?
Das OLG Köln stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich.
Wer durch einen falschen oder unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag Nachteile erleidet, kann nicht nur die sofortige Löschung der Daten, sondern auch finanzielle Entschädigung verlangen.
Wichtig: Auch versehentliche oder unverschuldete Falschmeldungen können zu einer Haftung führen – entscheidend ist allein, dass der Eintrag rechtswidrig oder unrichtig war.
Betroffene sollten ihre Schufa-Daten regelmäßig prüfen und bei fehlerhaften Einträgen sofort handeln.
So gehen Sie bei einem falschen SCHUFA-Eintrag vor
- SCHUFA-Auskunft anfordern
Fordern Sie kostenlos eine Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO an. So erfahren Sie, welche Informationen über Sie gespeichert sind. - Fehler dokumentieren
Halten Sie genau fest, welcher Eintrag falsch ist, und sichern Sie Belege (z. B. Zahlungsnachweise, Schriftverkehr, Kontoauszüge). - Löschung und Schadensersatz fordern
Stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Berichtigung oder Löschung nach Art. 16 und 17 DSGVO und verweisen Sie auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln. - Frist setzen und anwaltliche Hilfe einholen
Reagiert die SCHUFA oder das meldende Unternehmen nicht, sollten Sie sich an einen Anwalt für Datenschutzrecht wenden, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Unterstützung durch Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS in Köln
Die Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS in Köln berät bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die durch fehlerhafte SCHUFA-Einträge oder Datenschutzverstöße geschädigt wurden.
Unsere erfahrenen Anwälte prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz nach der DSGVO zusteht, und setzen Ihre Rechte effizient durch – außergerichtlich und gerichtlich.
Unsere Leistungen:
- Prüfung und Löschung unrechtmäßiger SCHUFA-Einträge
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Art. 82 DSGVO)
- Kommunikation mit Inkassounternehmen und Auskunfteien
- Vertretung vor Datenschutzbehörden und Gerichten
- Beratung zur Bonitätswiederherstellung und Rufschadensbegrenzung
Tipp: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für datenschutzrechtliche Verfahren gegen Unternehmen oder Auskunfteien.
Fazit: Falscher SCHUFA-Eintrag? Jetzt handeln und Rechte sichern!
Das Urteil des OLG Köln macht deutlich:
Wer durch einen falschen oder unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag geschädigt wurde, hat Anspruch auf Löschung und auf angemessenen Schadensersatz.
Ob Rufschädigung, Kreditabsage oder finanzielle Verluste – die Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS in Köln unterstützt Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, Ihren guten Namen wiederherzustellen und Ihr Vertrauen bei Banken und Vertragspartnern zurückzugewinnen.
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