Wirecard-Aktionäre können noch bis zum 31.12.2023 eine Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY einreichen. Die Ansprüche für Anleger im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal gegen EY werden mit Ablauf des 31.12.2023 verjähren. Die Klage ist nunmehr die einzige und letzte Chance, die Ansprüche verjährungshemmend gegen EY geltend zu machen, da die Anmeldung zum Kapitalanleger-Musterverfahren nicht mehr möglich ist. Diese Anmeldefrist lief bereits am 18.09.2023 ab.
Anleger, die bislang nichts unternommen haben, müssen jetzt handeln, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz noch rechtzeitig und vor Fristablauf geltend zu machen.
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte nehmen noch bis zum 31.12.2023, 17:00 Uhr Klageaufträge herein, sofern uns vollständige Transaktionslisten und Wertpapierabrechnungen bis dahin vorliegen.
Die Kosten der Klage bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem eine degressiven Kostenkurve zugrunde liegt. Das heißt: Für geringe Schäden sind die Kosten (relativ betrachtet) hoch, für höhere Schäden sind die Kosten (dies wiederum relativ betrachtet) niedrig. Da wir nicht mit einer vollständigen Kompensation rechnen, lohnt sich nach unserer Einschätzungeine Klage nur, wenn der Schaden mindestens EUR 20.000,00 beträgt. Bei Schäden, die unter EUR 20.000,00 liegen, raten wir davon ab, tätig zu werden.
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehreren Fachanwälten für Bank -und Kapitalmarktrecht verteten und beraten wir bereits über 1.500 Anleger und Investoren der Wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex Wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Gesamtvolumen von knapp 1,0 Milliarde Euro und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. In dem renommierten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien werden MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte in den Ausgaben 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).