Wirecard AG – Der Bilanzskandal

Am 18.06.2020 musste die im Deutschen Aktienindex (DAX) gelistete wirecard AG einräumen, dass Gelder in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf ausgewiesenen Treuhandkonten nicht (mehr) vorhanden sind.  Der Aktienkurs brach daraufhin massiv ein. Kurz darauf meldete die wirecard AG Insolvenz an. Nach unserer Einschätzung stehen betroffenen Anlegern der wirecard AG Schadenersatzansprüche gegen mehrere Haftungsgegner zu. Hierzu bieten wir eine kostenlose Erstberatung an, zu der Sie sich hier registrieren können.

Was ist passiert?

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Der wirecard AG wird seit geraumer Zeit vorgeworfen, ihre Bilanzen nicht ordnungsgemäß ausgewiesen zu haben bzw. diese zu fälschen. Seit Anfang 2019 wurden insbesondere von der Financial Times immer wieder schwere Vorwürfe erhoben, wirecard würde Umsätze von Drittanbietern (TPA) fingieren und habe überhöhte Kaufpreise für Gesellschaften zur Bereicherung von Managern gezahlt. Weiterhin sollen Kredite falsch ausgewiesen (MCA-Geschäft) und Kreislaufbuchungen über Gesellschaften u.a. in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Philippinen und Singapur vorgenommen worden sein.

Wegen der wiederholten Bilanzmanipulationsvorwürfe geriet die wirecard-Aktie immer mehr unter Druck, obwohl der Vorstand der wirecard AG die Vorwürfe regelmäßig abgestritten hat. Angeblich seien sog. Shortseller am Werk, die durch gezielte Verbreitung unwahrer Gerüchte auf fallende Kurse der wirecard-Aktie spekulieren würden. Entsprechende Ermittlungen wurden von der der Staatsanwaltschaft und der BaFin eingeleitet, brachten jedoch keine derartigen Erkenntnisse.

In der Hoffnung, die massiven öffentlichen Vorwürfe beseitigen zu können, beauftragte die wirecard AG im Oktober 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG mit der Erstellung eines Sondergutachtens. Dieses Gutachten sollte nach dem Willen des CEO Markus Braun sämtliche von der Financial Times erhobenen Vorwürfe umfassend und unabhängig aufklären.

Am 12.03.20220 veröffentlichte die wirecard AG dann eine ad-hoc-Mitteilung, derzufolge KPMG die Sonderuntersuchung zu den öffentlichen Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der wirecard AG in Indien und Singapur sowie den Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending weitestgehend abgeschlossen hätte. Diese Teile der Sonderuntersuchung hätten in diesen Untersuchungsgebieten keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf führen würden.

Am 22.04.2020 veröffentlichte die wirecard AG eine weitere ad-hoc-Mitteilung, derzufolge sich bislang  dem Prüfauftrag entsprechend in allen vier Prüfbereichen – den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur – keine substanziellen Feststellungen ergeben hätten, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten. Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation seien nicht gefunden worden. Infolge dieser ad-hoc-Mitteilungen stiegen die Kurse der wirecard-Aktie wieder.

Als das Sondergutachten schließlich Ende April 2020 veröffentlicht wurde, brach der Kurs der wirecard-Aktie um rund 40% ein. Denn anders als es im Markt infolge der vorherigen ad-hoc-Mitteilungen erwartet wurde, ergibt sich aus dem Gutachten, dass die Vorwürfe nicht vollumfänglich ausgeräumt werden konnten. Die unabhängigen Prüfer monierten vielmehr, dass sie nicht alle Unterlagen einsehen konnten. So konnte KPMG z.B. keine fundierten Aussagen zu der Höhe und der Existenz von Umsatzerlösen aus Geschäftsbeziehungen mit Drittanbietern treffen. Begründet wurde dies mit Mängeln in der internen Organisation bei Wirecard sowie der fehlenden Bereitschaft von Partnerfirmen, umfassend und transparent mitzuwirken. Auch Zahlungen in Höhe von einer Milliarde Euro auf Treuhandkonten konnten nicht gänzlich nachvollzogen werden.

Mit ihrer ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 informierte die wirecard AG darüber, dass der Veröffentlichungstermin für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 ein weiteres Mal verschoben werden muss. Der Abschlussprüfer der wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, habe die wirecard AG darüber informiert, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Es bestünden Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw. aus dem Bereich der Banken, welche die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt worden seien, damit dieser ein unrichtiges Vorstellungsbild über das Vorhandensein der Bankguthaben bzw. die Führung von Bankkonten zugunsten der Wirecard-Gesellschaften erhalte. Der Aktienkurs brach daraufhin ein.

Am 19.06.2020 trat der Vorstandsvorsitzende Markus Braun infolge der massiven Vorwürfe gegen ihn von seinem Amt zurück.

Nur kurze Zeit später – am 22.06.2020 – hat die Staatsanwaltschaft München I einen Haftbefehl gegen Markus Braun beantragt und diesen noch am selben Abend in Untersuchungshaft genommen, jedoch gegen die Zahlung einer Kaution von 5 Millionen Euro vorläufig wieder freigelassen.

Am 25.06.2020 meldete die wirecard AG Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung an. Hintergrund der Insolvenzanmeldung dürfte sein, dass zum 30.06.2020 Kreditlinien der wirecard AG gekündigt werden könnten, wenn bis dahin kein testierter Jahresabschluss für 2019 vorgelegt wird.

Welche Ansprüche haben Anleger der wirecard AG?

Nach unserer rechtlichen Einschätzung dürfte spätestens mit der Veröffentlichung des KPMG-Sondergutachtens sowie der Ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 viel dafür sprechen, dass die wirecard AG über ein nicht funktionierendes bzw. kaum vorhandenes Compliance-System verfügte, das falsche Bilanzierungen ermöglichte. Zudem besteht der Verdacht einer schwerwiegenden Bilanzmanipulation.

Bei den offenkundig vorhandenen Compliance-Mängeln sowie dem Verdacht der aktiven Bilanzmanipulation dürfte es sich nach unserer Rechtseinschätzung um mitteilungspflichtige Informationen handeln. Die wirecard AG hätte den Kapitalmarkt unverzüglich und vollständig darüber informieren müssen, dass wesentliche Geschäftsvorgänge bereits konzernintern nicht ordnungsgemäß nachvollzogen werden konnten, mithin der Verdacht der Bilanzmanipulation besteht, insbesondere im Hinblick auf vermeintliche Treuhandkonten mit wohl nicht (mehr) vorhandenen Guthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Die bisherige Kapitalmarktkommunikation der wirecard AG dürften nach unserer Einschätzung unvollständig oder gar in Teilen unwahr gewesen sein. Infolgedessen kommen Schadensersatzansprüche der Anelger gegenüber der wirecard AG in Betracht. Diese dürften aber wegen der Insolvenz nur zum Teil durchsetzbar sein.

Daneben prüfen wir derzeit Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. EY prüft seit 2012 die Jahresabschlüsse der wirecard AG. Es ist nicht erklärlich das EY bei einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht bemerken konnte, dass weder die Treuhandkonten bei den philippinischen Banken BDO Unibank und Bank oft the Philippine Islands existieren und die dort angeblich befindlichen Treuhandguthaben von zuletzt 1,9 Milliarden Euro nicht vorhanden sind.

Weiterhin prüfen wir Schadenersatzansprüche gegen die Organe der wirecard AG, insbesondere gegen den vormaligen CEO Markus Braun wegen Betrugs und Untreue. Markus Braun hat im Juni 2020 gut die Hälfte seiner Aktien an der wirecard AG veräußert und dafür 155 Mio. Euro erlöst.

Welche Anleger sind betroffen?

Die aufgezeigten Schadenersatzansprüche stehen sowohl den Aktionäre der wirecard AG  (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060) als auch den Inhabern von wirecard-Anleihen oder Derivaten, etwa Optionsscheine oder Zertifikate, die als Referenzwert den Kurs der wirecard AG zugrunde gelegt habe, zu.

Was können Anleger jetzt tun?

Auch wenn der Schock bei betroffenen Anlegern der wirecard AG tief sitzen dürfte, sollten sie zunächst Ruhe bewahren und genau reflektieren, welche Möglichkeiten sich nunmehr ergeben. Vor übereilten Klagen können wir nur eindringlich warnen, da wesentliche Sachverhalte derzeit (Stand Ende Juni 2020) noch nicht vollständig ermittelt sind. Ein zeitlicher Druck besteht nicht. Eine Verjährung droht frühestens zum 31.12.2023.

Klagen gegen die wirecard AG werden infolge der Insolvenz unterbrochen und sind für Anleger somit zunächst nicht zielführend. Wir raten dazu, zunächst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuwarten. Sobald dieses eröffnet wird, sollten Anleger ihre Schadenersatzansprüche innerhalb der dann gegeben Fristen zur Insolvenztabelle anmelden, um sich die Chance auf eine Quote zu wahren. Da die Begründung derartiger Schadenersatzansprüche komplex sein wird, empfehlen wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin müssen für die Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young umfangreiche Ermittlungen angestellt werden, um Schadenersatzansprüche gerichtsfest belegen zu können. Auch dies wird angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Kostenlose Registrierung für unverbindliche Informationen

Sie können sich hier kostenfrei und unverbindlich registrieren, um über Ihre Ansprüche als wirecard-Anleger (Aktionär oder Anleihebesitzer) informiert zu werden Damit erhalten Sie Mitteilungen, welche Vorgehensweisen und Strategien sich wann und in welcher Art bieten, um eine Kompensation Ihres Verlustes zu erhalten oder durchzusetzen. Wir informieren Sie auch über die mögliche Teilnahme an einem gemeinsamen Vorgehen der Betroffenen (z.B. Musterklage, “Sammelklage” durch Forderungsbündelung etc), was wir momentan prüfen  Füllen Sie dafür einfach das Formular unten auf dieser Seite aus oder rufen uns unter 0221 277589-0 an.

Warum MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte?

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Mit mehreren Fachanwälten für Bank -und Kapitalmarktrecht verteten und beraten wir bereits über 1.500 Anleger und Investoren der wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern  wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Gesamtvolumen von knapp 1,0 Milliarden Euro und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. In dem renommierten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien werden MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte in den Ausgaben 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

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