Rückabwicklung von Basisrenten: Landgericht Köln stärkt Rechte von Versicherungsnehmern bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Die auf Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei konnte für ihre Mandanten einen wichtigen Erfolg vor dem Landgericht Köln erzielen. In dem Urteil vom 13.12.2022 wurde die Versicherung zur Rückzahlung von insgesamt über 17.000 Euro verpflichtet – zuzüglich Zinsen und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Gegenstand des Rechtsstreits war der Widerruf zweier Basisrentenverträge, die die Kläger im Jahr 2010 über einen Makler abgeschlossen hatten. Das Gericht entschied zugunsten der Kläger, da die damals erteilten Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Insbesondere fehlte der erforderliche Hinweis auf die Auszahlung des Rückkaufswertes im Falle eines Widerrufs. Damit war die Widerrufsfrist nie wirksam in Gang gesetzt worden – ein Widerruf war somit auch noch im Jahr 2022 möglich.
Das Gericht stellte klar, dass auch bei Basisrentenverträgen im Falle eines Widerrufs ein Anspruch auf Auszahlung des ungezillmerten Rückkaufswertes besteht. Die Argumentation der Versicherung, es sei kein Rückkaufswert vorgesehen, wurde ausdrücklich zurückgewiesen. Ebenso wurde der Einwand eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens der Kläger verworfen. Das Urteil unterstreicht, dass Versicherungsnehmer selbst nach vielen Jahren noch wirksam widerrufen können, wenn sie fehlerhaft belehrt wurden.
Die Entscheidung ist ein wegweisendes Signal für Verbraucher und stärkt deren Rechte im Umgang mit komplexen Altersvorsorgeprodukten wie der Basisrente.