Erfolgreicher Widerspruch: Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach fehlerhafter Belehrung
Unsere Kanzlei ist auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen spezialisiert, insbesondere in Fällen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen. In einem aktuellen Fall konnten wir für unseren Mandanten die Rückzahlung von über 24.000 € durchsetzen – trotz eines Vertragsabschlusses im Jahr 2006 und erklärtem Widerspruch erst im Jahr 2024.
Das Landgericht stellte klar: Die seinerzeit verwendete Widerspruchsbelehrung der Beklagten war fehlerhaft, da sie nicht alle fristauslösenden Unterlagen korrekt benannte. Dadurch begann die Widerspruchsfrist nie zu laufen – dem Kläger stand somit ein „ewiges Widerspruchsrecht“ zu. Der Versicherungsvertrag war rückabzuwickeln. Abgezogen wurden nur die tatsächlich angefallenen Risikokosten. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.295,43 € muss die Versicherung erstatten.
Das Urteil zeigt: Selbst viele Jahre nach Vertragsabschluss können Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen noch erfolgreich widersprechen – wir prüfen auch Ihren Fall unverbindlich.