SCHUFA-Eintrag löschen lassen: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist – bahnbrechendes Urteil stärkt Verbraucherrechte
Urteil des OLG Köln: Speicherpraxis der SCHUFA ist rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 249/24) hat am 10. April 2025 ein Urteil gefällt, das den Datenschutz in Deutschland nachhaltig verändern wird.