Die Kanzleien MÜLLER SEIDEL VOS und Nieding + Barth sehen analog zu Volkswagen auch bei der Porsche Automobil Holding SE einen Verstoß gegen die Ad-Hoc-Pflicht gegeben. Jetzt haben die kooperierenden Sozietäten die erste Klage für einen institutionellen Investor eingereicht und Antrag auf ein Musterklageverfahren gestellt. Die auf der gemeinsamen Klageplattform der Kanzleien bereits registrierten rund 6.500 Anleger repräsentieren aktuell eine Schadenssumme von rund 2,5 Milliarden Euro.
Im Zusammenhang mit den Folgen des weltweiten Abgasskandals rückt nach der Volkswagen AG nun auch die Porsche Automobil Holding SE in den Fokus von Schadenersatzforderungen: Die kooperierenden Sozietäten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und MÜLLER SEIDEL VOS Partnerschaftsgesellschaft mbB haben für einen institutionellen Investoren jetzt am Landgericht Stuttgart Schadenersatzklage gegen Porsche eingereicht. „Das ist erst der Anfang. Wir haben im Fall der Porsche-Holding zusätzlich die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens beantragt“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwalts-AG.
„Im Kern geht es um den Vorwurf der unterlassenen Ad-Hoc-Mitteilung durch die Porsche Automobil Holding SE“, sagt Daniel Vos, Partner bei MÜLLER SEIDEL VOS. Der aktuelle VW-Aufsichtsratschef und damalige VW-Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch sei während der Zeit, in der bei Volkswagen nachweislich die Informationen über die Verwendung der Manipulationssoftware eintrafen, auch im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE tätig gewesen. Gleiches gelte für den jetzigen Volkswagen-Vorstandschef Matthias Müller und vor allem den seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Martin Winterkorn, der zu dieser Zeit parallel auch im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE tätig war. Alle drei hatten somit frühzeitig Kenntnis von der verwendeten Manipulationssoftware. Wie am 02. März 2016 von der Volkswagen AG in einer Mitteilung verlautbart wurde, hatte Winterkorn bereits Mitte Mai 2014 ein Memo hinsichtlich der Hinweise auf den Einsatz einer Manipulationssoftware in seiner Wochenendpost. „Damit ist wegen der doppelten Vorstandszugehörigkeit auch bei der Porsche Automobil Holding SE eine Ad-Hoc-Mitteilungspflicht entstanden, die jedoch nicht erfüllt wurde“, so Nieding.
Bereits am 02. November 2015 hat die US-Umweltbehörde EPA mitgeteilt, dass laut neuer Testversuche auch Fahrzeuge mit 3-Liter V6-Diesel-Aggregaten des VW-Konzerns die Abgaswerte massiv übersteigen. Dazu gehören neben verschiedenen Audi-Modellen unter anderem auch Porsche Cayenne-Modelle aus den Baujahren 2013 bis 2016. „Eine Ad-Hoc-Mitteilung seitens der Porsche Automobil Holding SE erfolgte jedoch genau wie bei der Volkswagen AG nicht“, sagt Vos.
Anspruchsberechtigt sind potenziell alle Anleger, die nach dem pflichtwidrigen Unterlassen der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung durch die Porsche Automobil Holding SE Wertpapiere des Unternehmens erworben haben und im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Insiderinformation noch im Depot hatten. Gleiches gilt für Investoren, die bereits vor diesem Zeitpunkt gekauft haben und die Papiere bis zur Veröffentlichung der Insiderinformation verkauft haben.
Das weitere Vorgehen sei nun genau wie im Fall Volkswagen das Einreichen entsprechender Klagen mit Anträgen auf Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens. „Zuständig für die Klage ist in der ersten Instanz das Landgericht Stuttgart“, so Nieding.
Die gemeinsame Klageplattform der beiden auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien, die auch für Porsche-Kläger die Basis ist, vertritt im Fall VW mittlerweile Schadenersatzforderungen von privaten und institutionellen Investoren im Gesamtwert von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Bislang wurden bei dem Landgericht Braunschweig über 25 Klagen eingereicht und – Anträge auf Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens gestellt.
Interessierte Anleger können sich auf der eigens eingerichteten Homepage www.wolfsburggate.de über die nächsten Schritte informieren und registrieren.