Wer vor Jahren eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge oder als Tilgungsersatz für einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, ärgert sich heute, da viele Versicherungsverträge nicht die vollmundig angepriesene Rendite erwirtschaften. In der Vergangenheit galt die klassische Kapitallebensversicherung mit einem Garantiezins von 4% als sichere Kapitalanlage, die insbesondere von Selbständigen ohne Rentenversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Vielen Darlehensnehmern wurde der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Tilgungsersatzinstrument angeraten. Geworben wurde neben dem Todesfallschutz des Bauherrn und den steuerlichen Vorteilen insbesondere mit einer höheren Rendite, die zu einer sicheren und schnelleren Entschuldung des Eigenheims führen sollte. So wurden zwischen 1995 und 2007 ca. 108 Mio. Versicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Prämien von über EUR 400 Mrd. gezahlt.

Kapitallebensversicherungen werden immer unprofitabler

Seit 2000 aber bröckelt der Garantiezins für Neuverträge kontinuierlich auf heute 1,25% ab. Versicherungen haben selbst heute noch Probleme, diesen Zins infolge der aktuellen Niedrigzinsphase zu erwirtschaften. Zudem wurden mit dem Lebensversicherungsreformgesetz aus August 2014 für noch laufende Versicherungsverträge die Beteiligungen an den Bewertungsreserven gekürzt, so dass nunmehr auch Bestandsverträge weniger Rendite einbringen werden.

Vorzeitige Kündigung oder Verkauf führt häufig zu erheblichen Verlusten

Bei vorzeitiger Kündigung hat der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf den Rückkaufswert. Dieser erreicht oftmals auch nach Jahren nicht den Wert der eingezahlten Versicherungsprämie, da die hohen Vertriebskosten in den ersten Jahren den Versicherungsvertrag belasten. Eine vorzeitige Kündigung kann somit zu einem erheblichen Kapitalverlust führen.

Als Alternative zur Kündigung bieten diverse Firmen den Ankauf von Lebensversicherungen an. Ein Verkauf an solche Lebensversicherungsaufkäufer ist zwar häufig günstiger als die Kündigung. Allerdings bekommt der Versicherungsnehmer auch mit dem Verkauf nicht unbedingt die auf den Vertrag gezahlten Prämien wieder heraus. Zudem wird nicht jeder Vertrag aufgekauft.

BGH eröffnet Weg zur vorzeitigen, verlustfreien Beendigung

Mit seinem richtungsweisenden Urteil vom 05.05.2014 hat der BGH festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der bei Abschluss eines Renten- oder Lebensversicherungsvertrags nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde, den Vertrag auch heute noch widersprechen kann. Mit Urteil vom 19.11.2014 hat der BGH sein Grundsatzurteil aus Mai 2014 bestätigt und festgelegt, dass dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbeschränktes Widerspruchsrecht zusteht, sofern die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Damit steht fest, dass auch bereits gekündigte und abgewickelte Versicherungsverträge auch heute noch rückabgewickelt werden können.

Folgen des Widerspruchs

Mit dem Widerspruch gilt der Versicherungsvertrag als von vornherein nicht zustande gekommen und ist zwischen den Vertragsparteien rückabzuwickeln. Die Versicherung hat dem Versicherungsnehmer sämtliche von ihm gezahlten Prämien ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten zu erstatten. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Verzinsung der gezahlten Beiträge (Nutzungsherausgabe. Lediglich der Wert des bis zum Widerspruch bestehenden Versicherungsschutzes ist von dem Erstattungsbetrag abzuziehen. Der Abschlag für den reinen Versicherungsschutz dürfte aber im Verhältnis zum Erstattungsbetrag nebst Zinsen eher gering ausfallen. Durch einen erfolgreichen Widerspruch Widerspruchs geht der Versicherungsnehmer somit nicht nur verlustfrei aus dem Versicherungsvertrag hervor, sondern erzielt noch eine kleine Rendite.

Welche Versicherungsverträge können rückabgewickelt werden?

  • Kapitallebensversicherungsverträge
  • fondsgebundene Lebensversicherungsverträge
  • Rentenversicherungsverträge
  • jeweils mit Vertragsabschluss zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007
  • die zumindest bis zum 01.03.2003 noch ungekündigt liefen
  • und keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung enthielten

Auch bereits gekündigte Verträge können noch heute widersprochen und rückabgewickelt werden, soweit der Versicherungsvertrag noch bis zum 01.03.2003 ungekündigt lief!

Was sollten betroffene Versicherungsnehmer tun?

Bevor ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag gekündigt, verkauft oder durch Widerspruch rückabgewickelt wird, sollte ein Versicherungsnehmer zunächst seinen Versicherungsvertrag wirtschaftlich bewerten zu lassen. Hier arbeiten MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte mit der renommierten Kanzlei für Versicherungsanalysen zusammen, die sich auf die Bewertung von bestehenden Altersvorsorgeverträge spezialisiert hat. Das Team rund um Herrn Lülsdorf, Sachverständiger und Fachgutachter rund um die Altersversorgung, prüft, analysiert und bewertet die unterschiedlichsten Vorsorgeverträge – z. B. fondsgebundene oder klassische Lebensversicherungsverträge, Rentenversicherungen wie Riester und Rürup oder Verträge der betrieblichen Altersversorgung, wie Pensions- und Unterstützungskassen bzw. klassische Rückdeckungsversicherung. Die wirtschaftliche Bewertung Ihres Versicherungsvertrags durch die Kanzlei für Versicherungsanalysen zeigt auf, ob sinnvoll eine Lebensversicherung zu kündigen oder beitragsfrei weiter laufen zu lassen oder ob es besser ist, den Vertrag zu verkaufen oder zu widerrufen und in die Rückabwicklung zu führen.

Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Rückabwicklung der wirtschaftlich sinnvollste Weg ist, prüfen wir, ob die Widerspruchsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist und der Vertrag rückabgewickelt werden kann.

Die Kooperation aus MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte und der Kanzlei für Versicherungsanalysen bietet Versicherungsnehmern eine ganzheitliche wirtschaftliche und rechtliche Beratung aus einer Hand, Unsere wirtschaftliche und rechtliche Analyse zeigen Ihnen kostengünstig den Weg, eine unrentable Altersvorsorgeversicherung wirtschaftlich zu optimieren.

Gerne prüfen wir auch Ihren Versicherungsvertrag auf die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Optimierung. Schicken Sie uns hierzu einfach folgende Unterlagen in Kopie:

  • ausgefüllter Fragebogen
  • Versicherungspolice
  • Versicherungsbedingungen
  • der Verbraucherinformationen zum Versicherungsvertrag
  • Anschreiben, mit dem Ihnen die vorgenannten Unterlagen zugesandt wurden
  • letzte Mitteilung über die Höhe des Rückkaufwertes

Sie können uns diese Unterlagen auch gerne per E-Mail als PDF-Datei zusenden. Nach Einreichung der vorgenannten Unterlagen werden wir die Rückabwicklung Ihres Versicherungsvertrags prüfen und Ihnen das Ergebnis in einem persönlichen Gespräch erläutern. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen.

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