Rückabwicklung erfolgreich – Cosmos zahlt über 45.000 € an unseren Mandanten zurück
Unsere Kanzlei unterstützt seit Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher, die in komplizierte, intransparente oder finanziell nachteilige Renten- und Lebensversicherungsverträge geraten sind. Auch dieser Fall zeigt erneut, welche Chancen eine nachträgliche Prüfung bieten kann – selbst bei langfristigen BasisRenten.
Im Dezember 2008 schloss unser Mandant bei der Cosmos Lebensversicherungs-AG eine BasisRente, Tarif RBH.60, ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung des Vertrages geführt – eine Auszahlung wäre damit nicht möglich gewesen.
Durch unsere außergerichtliche Prüfung und unter Einschaltung des Versicherungsombudsmanns konnte die Cosmos überzeugt werden, den ungezillmerten Rückkaufswert vollständig anzuerkennen und insgesamt 45.678,44 € an unseren Mandanten auszuzahlen
Der ursprünglich ausgewiesene Rückkaufswert betrug 42.363,66 €, und die eingezahlten Beiträge summierten sich auf 30.000 €
Damit erzielte unser Mandant nicht nur eine Erstattung seiner Beiträge, sondern auch einen deutlichen wirtschaftlichen Mehrwert – ganz ohne Gerichtsverfahren.
Fazit:
In nur 9 Monaten konnte unser Mandant durch den erfolgreichen Einsatz des Ombudsmanns und eine präzise juristische Argumentation einen vollständigen Rückabwicklungsbetrag realisieren – inklusive Abschlusskosten.
Wer eine BasisRente zwischen 2008 und 2018 abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag unbedingt prüfen lassen.