Widerruf Ihrer Basisrente (Rürup-Rente) auch heute noch möglich – wir prüfen Ihren Vertrag!

Haben Sie zwischen 2005 und 2018 eine Basisrente (auch bekannt als Rürup-Rente) abgeschlossen? Dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen – und so wieder auf Ihr investiertes Kapital zuzugreifen. Der Grund: fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die in vielen Verträgen dieser Zeit verwendet wurden.

1. Vertragsabschluss zwischen 2005 und 2007: Alte Rechtslage – neue Möglichkeiten

In diesem Zeitraum konnte der Vertragsabschluss im Antragsmodell oder im Policenmodell erfolgen. Besonders im Policenmodell erhielten Versicherungsnehmer die vollständigen Unterlagen erst nach Vertragsunterschrift – häufig ohne ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung.

Zwar sah das frühere Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor, dass ein Widerspruch spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss ausgeschlossen ist – selbst bei fehlender Belehrung. Diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch für europarechtswidrig erklärt. Heute gilt: Wer nicht korrekt über das Widerspruchsrecht informiert wurde, kann auch Jahre später noch widersprechen.

2. Vertragsabschluss zwischen 2008 und 2010: Fehlerhafte Belehrungen trotz Gesetzesreform

Seit 2008 gilt ein einheitliches 30-tägiges Widerrufsrecht nach § 8 VVG. Die Frist beginnt allerdings erst mit Zugang einer ordnungsgemäßen Belehrung, die auch die Rechtsfolgen des Widerrufs korrekt darstellen muss.

Viele Versicherer – auch große Gesellschaften – haben in diesem Zeitraum unzureichende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die Folge: Die Widerrufsfrist hat niemals zu laufen begonnen – ein Widerruf ist noch heute möglich.

3. Vertragsabschluss ab 2010: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen trotz Mustertext

Zwar wurde 2010 eine Muster-Widerrufsbelehrung eingeführt, dennoch finden sich auch in Verträgen ab Juni 2010 weiterhin Belehrungsfehler – insbesondere bei Basisrenten.
Betroffen sind z. B. Verträge folgender Versicherer:

  • Allianz
  • Canada Life
  • weitere namhafte Gesellschaften

Auch bei diesen Verträgen prüfen wir, ob ein Widerruf heute noch möglich ist.

Warum sich ein Widerruf lohnen kann

  • Der Versicherer muss nicht nur die Beiträge erstatten, sondern ggf. auch gezogene Nutzungen herausgeben.
  • Wurde keine wirksame Zustimmung zum sofortigen Versicherungsbeginn erteilt, entfällt der Versicherungsschutz – und es besteht Anspruch auf vollständige Rückzahlung.
  • Selbst bei wirksamer Zustimmung: Der Versicherer muss in vielen Fällen das ungezillmerte Deckungskapital (d. h. ohne Abzug der Abschluss- und Vertriebskosten) erstatten – ein erheblicher finanzieller Vorteil.
  • Eine Kündigung bringt hingegen keine Auszahlung, sondern nur eine Beitragsfreistellung – während hohe Kosten weiterlaufen.
  • In vielen Fällen ist die Basisrente steuerlich nicht nutzbar (z. B. bei Auslandsaufenthalten, Berufswechseln) – der Vertrag wird dann zum teuren Fehlgriff.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Rückforderung der eingezahlten Beiträge
  • Anspruch auf Nutzungsersatz oder ungekürztes Deckungskapital
  • Zugang zum Kapital trotz fehlender Kündigungsmöglichkeit
  • Rechtskonforme Rückabwicklung durch unsere Kanzlei

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