Widerruf der BasisRente erfolgreich – Allianz zahlt über 49.000 € an Mandanten zurück

Unsere Kanzlei setzt sich seit Jahren erfolgreich für Verbraucher ein, die in undurchsichtige oder fehlerhaft belehrte Renten- und Lebensversicherungsverträge geraten sind. Ein aktueller Fall zeigt erneut, welche Chancen ein Widerruf bieten kann – selbst bei der eigentlich nicht kündbaren BasisRente.

Im Mai 2008 schloss unser Mandant bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eine BasisRente des Tarifs „IndexSelect“ ab. Eine reguläre Kündigung hätte lediglich zur beitragsfreien Fortführung des Vertrags geführt – eine Auszahlung wäre nicht möglich gewesen.

Durch unsere außergerichtliche Prüfung und Argumentation basierend auf einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung konnte die Allianz überzeugt werden, kulanzweise den ungezillmerten Rückkaufswert gemäß § 9 VVG i.V.m. § 152 VVG in Höhe von 49.042,53 € auszuzahlen – deutlich mehr als der ursprüngliche Rückkaufswert von 46.840,43 €. Zusätzlich übernahm die Allianz die geltend gemachten Kosten in Höhe von 2.002,41 €.

Fazit: In nur 5 Monaten konnte unser Mandant nicht nur seine Beiträge sichern, sondern auch einen wirtschaftlichen Mehrwert realisieren – ohne gerichtliches Verfahren. Wer eine BasisRente zwischen 2008 und 2018 abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag dringend überprüfen lassen.