Rückabwicklung von Basis-Rentenversicherungen (Rürup-Rente) der neue Leben Versicherungen
Die Basis-Rentenversicherung, auch bekannt als „Rürup-Rente“, wurde 2005 eingeführt, um eine private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler zu ermöglichen. Diese Art der Rentenversicherung wird von den meisten Lebens- und Rentenversicherern als Tarif angeboten, darunter auch die neue Leben Versicherungen, und war viele Jahre lang eine beliebte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Doch in den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass viele dieser Verträge für die Versicherungsnehmer wenig rentabel sind und mit zahlreichen Nachteilen verbunden sind.
Warum viele Rürup-Rente unrentabel sind
Die ursprüngliche Werbeaussage der Basisrente basierte auf den steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase. Versicherte der neue Leben Versicherungen konnten die Beiträge steuerlich absetzen, was die Basisrente für viele attraktiv machte. Doch in der Rentenphase sieht die Realität häufig anders aus:
- Geringer Rentenfaktor: Ein niedriger Rentenfaktor bedeutet, dass Sie sehr alt werden müssen, um von einer positiven Rendite Ihrer Rürup-Rente zu profitieren. Viele Versicherungsnehmer erhalten bei Rentenbeginn nur eine niedrige monatliche Auszahlung.
- Hohe Kostenbelastung: Viele Verträge sind mit extrem hohen Kosten verbunden. In vielen Fällen haben wir Kostenbelastungen von über 10% festgestellt, was die Rendite der Rentenversicherung stark reduziert und den Vertrag zu einer wenig rentablen langfristigen Kapitalanlage macht.
- Unrealistische Renditeprognosen: Bei Vertragsabschluss wurden häufig zu hohe Renditen prognostiziert, die nicht erreicht werden können. In vielen Fällen liegt der tatsächliche Vertragswert hinter den eingezahlten Beiträgen zurück, was den Wert des Vertrages verringert.
- Eingeschränkte Flexibilität: Das Kapital aus einer Basisrente ist nicht vererbbar, beleihbar oder übertragbar. Ohne eine Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes verfällt das Kapital im Todesfall des Versicherungsnehmers.
- Monatliche Rentenzahlungen statt einmaliger Auszahlung: Bei Erreichen der Altersgrenze ist in der Regel nur eine monatliche Rentenzahlung möglich, die zusätzlich versteuert werden muss. Eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht vorgesehen.
- Kündigung führt nur zur Beitragsfreistellung: Viele Versicherungsnehmer der neue Leben Versicherungen versuchen, ihre Rürup-Rente zu kündigen, um das Kapital aus dem Vertrag zu erhalten. Doch eine Kündigung führt lediglich dazu, dass der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, und das Kapital bleibt weiterhin bei der Versicherung, bis der Renteneintritt erfolgt.
Die Rückabwicklung der Basisrente – Ihre Chance auf Auszahlung
Die gute Nachricht: Wenn Ihr Vertrag nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, haben Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, diesen Vertrag bei der neue Leben Versicherungen noch heute rückabwickeln zu lassen. Dies bedeutet, dass Sie Ihr eingezahltes Kapital samt möglicher Verzinsung zurückerhalten können.
Eine Rückabwicklung des Vertrages ist möglich, wenn die neue Leben Versicherungen Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hat oder wenn Ihnen nicht alle notwendigen Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt wurden. In solchen Fällen können Sie den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen und Ihr Kapital zurückfordern.
Missverständnis: Rückabwicklung nur bei Verträgen vor 2008?
Oft hört man das Gerücht, dass eine Rückabwicklung von Basis-Rentenversicherungen nur bei Verträgen möglich ist, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Doch das ist nicht korrekt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass auch bei Verträgen, die nach 2008 abgeschlossen wurden – insbesondere bei der neue Leben Versicherungen – häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen. Teilweise sind die Belehrungen der Allianz und anderer Versicherer bis heute fehlerhaft, sodass eine Rückabwicklung auch nach Jahren noch möglich ist.
Wie wir Ihnen bei der Rückabwicklung helfen können
Die Rückabwicklung einer Basis-Rentenversicherung erfordert fundiertes Wissen im Versicherungsrecht. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte bei Müller Seidel Vos haben in den letzten Jahren mehr als 3.000 Lebens- und Rentenversicherungsverträge geprüft und dabei hunderte erfolgreich rückabgewickelt. Wir sind stets über die aktuellste Rechtsprechung informiert und wissen genau, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Kapital zurückzuerhalten.
Unsere Expertise im Bereich der Rückabwicklung von Basis-Rentenversicherungen umfasst dabei alle großen Anbieter, einschließlich der neue Leben Versicherungen. Wir analysieren Ihren Vertrag gründlich und prüfen, ob ein Widerruf des Vertrages noch möglich ist.
Welche Unterlagen benötigen wir zur Überprüfung?
Um zu prüfen, ob Sie Ihren Vertrag noch widerrufen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Die Versicherungspolice: Diese enthält alle wesentlichen Informationen über die Vertragsbedingungen.
- Die Widerrufsbelehrung: Diese befindet sich in der Regel im Antrag, im Policenbegleitschreiben oder in den beigefügten Unterlagen wie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns diese Unterlagen zur Verfügung stellen, damit wir eine detaillierte Prüfung vornehmen können.
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