Riester-Rente und Rentenfaktor: BGH erklärt einseitige Klauseln für unwirksam

Versicherer dürfen den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen nicht nach Belieben absenken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil klargestellt. Klauseln, die eine einseitige Reduzierung zulassen, benachteiligen Versicherungsnehmer und sind daher unwirksam.

Betroffene Verbraucher können ihre Rechte aktiv geltend machen – unter anderem mithilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale.

Was bedeutet der Rentenfaktor in der Rentenversicherung?

Der Rentenfaktor legt fest, wie hoch die monatliche Rente ausfällt, wenn das angesparte Kapital einer Rentenversicherung in eine lebenslange Rentenzahlung umgerechnet wird.

Beispiel:
Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet, dass pro 10.000 Euro Kapital monatlich 30 Euro Rente gezahlt werden. Sinkt dieser Faktor, fällt die Altersrente dauerhaft niedriger aus – oft um mehrere hundert Euro pro Jahr.

Gerade für die private Altersvorsorge ist der Rentenfaktor daher von zentraler Bedeutung.

Das BGH-Urteil: Einseitige Rentenfaktor-Senkung unzulässig

Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) entschied der BGH, dass bestimmte Klauseln in Rentenversicherungsverträgen gegen das BGB verstoßen.

Konkret ging es um Vertragsklauseln, die es dem Versicherer erlaubten,

  • den Rentenfaktor bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z. B. steigende Lebenserwartung oder sinkende Zinsen) einseitig zu senken,
  • ohne gleichzeitig eine Verpflichtung zur Wiederanhebung bei verbesserten Bedingungen vorzusehen.

Diese einseitige Benachteiligung der Versicherungsnehmer ist nach Auffassung des Gerichts rechtlich unwirksam.

Welche Verträge sind betroffen?

Nach aktuellem Stand betrifft das Urteil vor allem fondsgebundene Rentenmodelle. Dazu zählen insbesondere:

  • fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen
  • private fondsgebundene Rentenversicherungsverträge
  • fondsgebundene Verträge der betrieblichen Altersvorsorge
  • fondsgebundene Basis-Renten (Rürup-Rente)

Nicht betroffen sind in der Regel klassische Rentenversicherungen, bei denen der Rentenfaktor von Beginn an fest garantiert ist.

Rolle der Verbraucherzentralen

Das Urteil wurde durch eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs AG erstritten.

Ein weiteres Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Zurich Versicherung zu vergleichbaren Vertragsklauseln ist derzeit noch anhängig.

Für Verbraucher besonders hilfreich: Die Verbraucherzentralen stellen einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.

Was können betroffene Versicherungsnehmer jetzt tun?

Wenn Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie Ihre Verträge genau prüfen. Entscheidende Fragen sind:

  1. Handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung?
  2. Enthält der Vertrag eine Klausel zur Senkung des Rentenfaktors?
  3. Ermöglicht diese Klausel eine einseitige Absenkung, ohne eine spätere Anpassung nach oben?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, bestehen gute Chancen, eine Neuberechnung der Rente oder sogar Nachzahlungen zu verlangen.

Fazit: Stärkung der Verbraucherrechte in der Altersvorsorge

Das BGH-Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucher und Versicherungsnehmer. Es stärkt die Rechte all jener, die ihre Altersvorsorge über eine fondsgebundene Rentenversicherung aufgebaut haben und sich bislang einseitigen Vertragsänderungen ausgeliefert sahen.

Wer betroffen ist, sollte jetzt aktiv werden und prüfen lassen, ob die verwendete Rentenfaktor-Klausel rechtlich haltbar ist – oder ob Ansprüche gegen den Versicherer bestehen.

 

 

2026-02-25T14:35:37+00:00
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