LG Karlsruhe: Widerruf einer Rürup-Rente erfolgreich – Generali muss knapp 17.000 € erstatten

Die auf Versicherungs- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwälte Müller Seidel Vos konnten für ihren Mandanten einen gerichtlichen Erfolg gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erzielen. Das Landgericht Karlsruhe hat am 10.07.2024 entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückabwicklung seines fondsgebundenen Basisrentenvertrags (Rürup-Rente) zusteht.

Der Kläger hatte den Vertrag aus dem Jahr 2008 im Jahr 2020 widerrufen. Das Gericht stellte fest, dass die seinerzeit erteilte Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war, insbesondere weil sie keine ausreichende Information über die möglichen finanziellen Rechtsfolgen eines Widerrufs enthielt – insbesondere fehlte der Hinweis auf die Herausgabe gezogener Nutzungen. Der Widerruf war somit auch mehr als zehn Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam.

Die Beklagte wurde zur Zahlung von 16.955,78 € nebst Zinsen sowie zur Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.003,40 € verurteilt. Das Gericht wies zudem Einwendungen der Verwirkung und Rechtsmissbräuchlichkeit zurück. Besonders bemerkenswert ist: Der Vertrag wurde trotz jahrelanger Durchführung, steuerlicher Nutzung und mehrfacher Beitragsanpassungen nicht als „verwirkt“ gewertet – ein wichtiger Hinweis für viele Betroffene ähnlicher Altverträge.