Erfolgreicher Widerruf einer Basisrente: Mandant erhält 21.665,82 € von Zurich Lebensversicherung zurück
Die Kanzlei Müller, Seidel, Vos konnte erneut ihre Expertise im Bereich des Versicherungswiderrufs unter Beweis stellen. In einem außergerichtlich durchgesetzten Verfahren wurde für einen Mandanten die Rückabwicklung eines Vertrags mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG erreicht.
Der Mandant hatte im Mai 2009 eine sogenannte db BasisRente Premium abgeschlossen. Da eine Kündigung bei Basisrenten lediglich zu einer beitragsfreien Umwandlung führt und keine Auszahlung ermöglicht, war ein Widerruf der einzige Weg zur Rückabwicklung.
Die Lebensversicherung hatte zunächst den Widerruf als rechtsmissbräuchlich gewertet, zeigte sich aber angesichts der aktuellen BGH-Rechtsprechung verhandlungsbereit. Letztlich wurde – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – ein Rückkaufswert von 21.665,82 € gezahlt. Bemerkenswert: Das Fondsguthaben hatte sich in den letzten drei Jahren um etwa ein Drittel reduziert – der Widerruf schützte den Mandanten somit vor weiteren Verlusten.
Dank fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fundierter rechtlicher Argumentation der Kanzlei konnte der Vertrag nach über zehn Jahren erfolgreich rückabgewickelt werden – ein voller Erfolg für den Mandanten.