Erfolgreicher Widerruf einer Basis-Rentenversicherung: OLG Köln spricht Rückkaufswert und Abschlusskosten zu

Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei hat erneut einen wichtigen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 20 U 57/22) erzielt: In einem Berufungsverfahren wurde zugunsten der Klägerin entschieden, dass diese wirksam den Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung in der Basisversorgung erklären konnte – mehr als elf Jahre nach Vertragsschluss. Das Gericht verurteilte den Versicherer zur Zahlung von 6.949,97 € nebst Zinsen, da die ursprünglich erteilten Widerrufsbelehrungen unzureichend waren.

Die Widerrufsfrist war mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie in Gang gesetzt worden. Besonders entscheidend: Die Belehrung enthielt keine umfassende Information über die möglichen Rechtsfolgen eines Widerrufs, insbesondere im Fall, dass der Versicherungsschutz nicht rechtzeitig begonnen hätte. Diese unzureichende Belehrung stellte nach Auffassung des Gerichts einen erheblichen Mangel dar – entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Der Versicherer konnte sich auch nicht auf eine Nachbelehrung oder ein treuwidriges Verhalten der Klägerin berufen. Weder die lange Vertragslaufzeit noch übliche Vertragsänderungen wie Beitragsfreistellung oder Namensänderung konnten dem Anspruch entgegenstehen.

Die Klägerin hatte Anspruch auf den Rückkaufswert zuzüglich nicht verrechneter Abschluss- und Vertriebskosten, was sich auf den zugesprochenen Gesamtbetrag summierte. Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden hingegen nicht erstattet, da kein ausreichender Nachweis für einen Verzug des Versicherers zum Zeitpunkt der Beauftragung erbracht wurde.

Fazit: Auch Jahre nach Vertragsabschluss kann ein Widerruf möglich und erfolgreich sein – insbesondere bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern bei fondsgebundenen Basisrenten.